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Was müssen Bestatter im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 beachten?

Nach bisherigem Kenntnisstand ist von einer Infektiosität Verstorbener auszugehen, die mit SARS-CoV-2 infiziert sind. Auch von der Infektiosität von Körperflüssigkeiten, insbesondere aus den Atemwegen ist auszugehen, und über den Zeitraum weniger Tage auch von Rückständen von Körperflüssigkeiten auf Kleidung, Haut und Umgebung des Verstorbenen.

Schutzmaßnahmen für Bestatter vor Gefährdung durch SARS-CoV-2 entsprechen denen luftübertragbarer Infektionserreger der Risikogruppe 3, zu denen auch die Erreger von Tuberkulose und mehrere Influenzaviren gehören.

Weitere Auskunft zum Umgang mit Verstorbenen und SARS-CoV-2 als Infektionserreger der Risikogruppe 3 geben das RKI und branchenspezifisch die DGUV-Information 214-021 (vormals BGI 5026).

www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Verstorbene.html

https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/116

Stand: 26.03.2020

FAQ-Nr.: 0010

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