Ein Fachgutachten analysiert den Einfluss von Wegbreiten und Einengungen sowie einer zeitlich versetzten Nutzung der Fluchtwege auf die Entfluchtungszeiten.
Vorgaben zu Abmessungen von Fluchtwegen enthält die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“, die der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) im Jahr 2022 grundlegend überarbeitet hat. Im Rahmen eines Gutachtens wurde dabei mit Hilfe von Simulationsmodellen untersucht, welchen Einfluss Einengungen und Treppen sowie eine zeitlich versetzte Nutzung der Fluchtwege auf die Entfluchtungszeit haben.
Beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten muss der Arbeitgeber Vorkehrungen treffen, damit sich die Beschäftigten bei Gefahr unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können (ArbStättV § 4 Abs. 4). Die Gestaltung der Fluchtwege und Notausgänge spielt hierbei eine wesentliche Rolle. Die ASR A2.3 enthält hierfür Vorgaben zur Anzahl, Anordnung und Abmessung der Fluchtwege. Diese Vorgaben waren ursprünglich z. T. aus früheren Richtlinien übernommen worden. Mit dem Fachgutachten lagen neue wissenschaftliche Erkenntnisse zur Entfluchtung von Arbeitsstätten vor. Der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) hat deshalb eine Projektgruppe mit der Prüfung und Fortschreibung der ASR A2.3 beauftragt. Im März 2022 wurde die an den Stand der Technik angepasste ASR A2.3 im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) veröffentlicht.
In dem Fachgutachten im Auftrag der BAuA wurde untersucht, inwieweit die Breite von Wegen, Treppen, Türen und Einengungen im Verlauf von Fluchtwegen die Entfluchtungszeit beeinflussen und welche Wirkung eine zeitlich versetzte Nutzung der Fluchtwege bei mehrgeschossigen Gebäuden haben kann. In einer ergänzenden Untersuchung wurden speziell für Treppenräume die Wechselwirkungen zwischen der Anzahl Ebenen (Etagen/Geschosse/Stockwerke), der Anzahl Personen pro Ebene sowie den Treppenbreiten analysiert. Die Basis des Fachgutachtens bildeten Berechnungen mit zwei voneinander unabhängigen mikroskopischen Simulationsmodellen sowie Vergleichsrechnungen mit makroskopischen Strömungsmodellen.
Im Ergebnis konnte aus den Untersuchungen abgeleitet werden, dass kurze Einengungen auf horizontalen Fluchtwegen kaum Auswirkungen auf die Gesamtentfluchtungszeit aller Personen sowie auf die Passagezeit einzelner Personen haben. Längere Einengungen auf horizontalen Fluchtwegen, die in der Praxis beispielsweise durch das Abstellen von Möbeln in Gängen entstehen können, führen dagegen zu Verzögerungen und können dadurch einen deutlichen Einfluss auf die Entfluchtungszeit erlangen. Die Analysen zeigen weiterhin, dass ein steter linearer Zusammenhang zwischen Fluchtwegbreite und Gesamtentfluchtungszeit besteht.
Treppen im Verlauf von Fluchtwegen führen zu einer deutlichen Abbremsung des Personenstromes. Besteht ein Fluchtweg aus horizontalen und vertikalen Elementen (Treppen), so sind die Auswirkungen von Einengungen entlang des horizontalen Ganges einschließlich einer in den Treppenraum mündenden regelkonformen Tür vernachlässigbar, da die Geschwindigkeitsreduktion hauptsächlich durch die Treppen verursacht wird. Bei mehrgeschossigen Gebäuden kann es ab einer bestimmten Personenbelegung der Ebenen zu einem Rückstau in den Treppenräumen sowie angrenzenden Bereichen der Ebenen kommen.
Die Ergebnisse wurden 2020 im baua: Bericht "Fachgutachten zu Fluchtwegen in Arbeitsstätten - Einfluss von Wegbreite, Treppen, Türen und Einengungen auf die Entfluchtung“ veröffentlicht. In den Ausgaben des baua: Fokus "Fluchtwegbreiten in Treppenräumen von mehrgeschossigen Arbeitsstätten" und "Bemessung der Fluchtwegbreiten in Arbeitsstätten - Ein Fachgutachten" sind die wesentlichen Erkenntnisse zusammengefasst und einzelne Aspekte vertiefend erläutert. Auf Basis der Ergebnisse des Fachgutachtens wurden die Regelungen für Fluchtwegbreiten in ASR A2.3 an den Stand der Technik angepasst.