Der Fachbereich 2 beschäftigt sich mit der Gestaltung technischer Produkte, insbesondere Arbeitsmittel, und sozio-technischer Arbeitssysteme. Ziel ist die Reduzierung von Risiken für den arbeitenden Menschen sowie eine menschengerechte Arbeitsgestaltung.
Ausgehend von einer sicherheits- und gesundheitsgerechten Gestaltung technischer Produkte als erster Stufe in der Präventionskette wird darauf aufbauend das sozio-technische Arbeitssystem mit den Elementen Arbeitsstätte, Mensch, Arbeitsmittel, -aufgabe, -ablauf sowie -umgebung betrachtet. In Ergänzung zur Gestaltung des Produktes steht bei der Gestaltung von Arbeitssystemen der Nutzungskontext, insbesondere die sichere und gesundheitsgerechte Anwendung der Arbeitsmittel, im Vordergrund.
Die Kernaufgaben des Fachbereichs liegen in
- der Forschung und Entwicklung,
- der Politikberatung und
- den hoheitlichen Aufgaben nach dem Produktsicherheitsgesetz.
Aktuelle Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkte sind
- Gestaltung sicherer Produkte, insbesondere Arbeitsmittel,
- Bewertung und Gestaltung innovativer Technologien bei Arbeitsmitteln und Arbeitssystemen, insbesondere vor dem Hintergrund von Ambient-Intelligence-Technologien und Industrie 4.0,
- Physikalische Faktoren und Arbeitsumgebung,
- Psychische Belastungen, insbesondere hinsichtlich der Arbeitsmittel-, Aufgaben- und Umgebungsgestaltung.
In der Politikberatung unterstützt der Fachbereich die politischen Institutionen durch die Bereitstellung wissenschaftlich basierter Fachexpertise. Der Schwerpunkt der Unterstützung liegt beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und umfasst die fachliche Beratung zur Produktsicherheit und zur Gestaltung von Arbeitssystemen bei der Vorschriftensetzung und -umsetzung sowie der Mitwirkung in nationalen, europäischen und internationalen Beratergremien, einschließlich der untergesetzlichen Gremien zur Normung und Regelsetzung. Darüber hinaus erfolgt im Fachbereich die Geschäftsführung des Ausschusses für Produktsicherheit (AfPS), des Ausschusses für Arbeitsstätten (ASTA) und des Ausschusses für Betriebssicherheit (ABS).
Die gesetzlichen Aufgaben des Fachbereichs nach dem Produktsicherheitsgesetz erstrecken sich über Arbeitsmittel hinaus auch auf Verbraucherprodukte. Die wesentlichen Aufgaben umfassen
- die Durchführung von Risikobewertungen bei Produkten und die Unterstützung der Marktüberwachungsbehörden bei der Entwicklung und Durchführung von Überwachungskonzepten,
- die Wahrnehmung der Aufgaben als deutscher Meldeknoten für gefährliche Produkte von und nach Europa,
- die Bekanntmachung der deutschen Untersagungsverfügungen,
- die Bekanntmachung von Normenverzeichnissen und der GS-Prüfstellen.