Die Gefahren beim Einkauf im Internet und wie sie sich vermeiden lassen
Im Netz kaufen Kundinnen und Kunden bequem, schnell und unkompliziert Waren aller Art. Aber nur solange, die erworbenen Produkte auch sicher sind. Die BAuA bietet einen Einblick in die Problematik des Onlinehandels und Hilfe für den sicheren Einkauf.
Jährlich werden über Millionen private Einkäufe in Deutschland über das Internet getätigt. Beim Onlinehandel werden rund 100 Milliarden Euro umgesetzt. Der Anteil am gesamten Handelsumsatz steigt stetig. Kundinnen und Kunden bestellen nicht nur in heimischen Shops, sondern zunehmend außerhalb der Europäischen Union (EU), beispielsweise in China oder den USA. Beim Kauf im Internet bestehen allerdings einige Risiken, die Kundinnen und Kunden kennen sollten. Beachten sie die Tipps der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), lassen sich die Risiken beim Onlinekauf jedoch verringern.
Tipps zum Kauf im Onlinehandel
Ein Problem ist, dass per Mausklick vielfach unsichere und in der EU nicht zugelassene Produkte auf den Markt und in die Hände von Verbrauchern gelangen. Und das trotz der intensiven Arbeit der Behörden, die jedes Jahr Hunderttausende nicht regelkonforme Produkte europaweit aus dem Verkehr ziehen. Es zeigt sich aber, dass staatliche Kontrolle allein nicht ausreicht, um Markt sowie Verbraucherinnen und Verbraucher vor unsicheren Produkten zu schützen. Denn nicht jedem Paket oder Päckchen, das über Onlineversender auf den Weg gebracht wird, sieht man seinen vielleicht zweifelhaften Inhalt an.
Gerade im Internet ist es nicht einfach, regelkonforme Produkte von gefährlichen oder gefälschten zu unterscheiden. Daher sollten sich Kundinnen und Kunden vor dem Kauf nicht nur über das Produkt, sondern auch über den Händler und den Vertriebsweg informieren.
In Deutschland und in der EU schützen verschiedene Gesetze sowohl Verbraucherinnen und Verbraucher als auch gewerbliche Käuferinnen und Käufer. Beim Onlinehandel befinden sich Händlerinnen und Händler sowie Herstellerinnen und Hersteller oft außerhalb der EU. Dort gelten unter Umständen andere oder stark eingeschränkte Verbraucherrechte. Verursacht ein Produkt trotz sachgerechter Nutzung Schäden, haftet im Regelfall der Hersteller, Händler oder Importeur. Stammt die Ware nicht aus der EU, kann es mit Umtausch, Reklamationen oder dem Schadensersatz problematisch werden. Im Impressum sollten immer Informationen über den Sitz des Onlinehändlers zu finden sein.
Nicht nur über den Händler bzw. die Händlerin oder den Vertriebsweg, auch über das Produkt können sich Kundinnen und Kunden im Vorfeld informieren. Ungewöhnlich günstige Preise können beispielsweise ein Indiz für Fälschungen sein. Es ist daher ratsam, vor dem Kauf Preise zu vergleichen - auch mit den Angeboten aus dem Einzelhandel. Einschlägige Datenbanken zur Produktsicherheit geben außerdem darüber Auskunft, ob ein Produkt bereits negativ aufgefallen ist.
Hilfestellung beim Einkauf im Onlinehandel
Hilfestellung zum Einkauf sicherer Produkte im Onlinehandel bietet die BAuA in der Publikation "Unsichere Produkte im Onlinehandel - Informationen, Tipps und Empfehlungen". Dort gibt es neben vielen praktischen Tipps und Erklärungen zum Onlinehandel eine Checkliste, die dabei hilft, problematische Händlerinnen und Händler und unsichere oder gefälschte Produkte zu identifizieren. Am besten schauen Sie sich hierzu die Webseite des jeweiligen Angebots anhand der Fragen aus der Checkliste genauer an.
Fällt die Antwort auf eine der Fragen in der Checkliste negativ aus, sollten Kundinnen und Kunden den Kauf des Produktes beziehungsweise den ausgewählten Anbieter noch einmal überdenken. Haftungsansprüche sind hier eingeschränkt, der Zugriff auf die Händlerin bzw. den Händler ist problematisch und eine mögliche Rückgabe oder die Erstattung des Kaufpreises sind mit Sicherheit erschwert.
Marktüberwachung im Onlinehandel
Marktüberwachungsbehörden sind zunehmend mit der Problematik konfrontiert, dass Produkte auf direktem Weg die Endkunden erreichen. Insbesondere über Verkaufsplattformen oder Onlineshops gelangen unsichere Produkte auch direkt nach Deutschland - an Händlerinnen und Händler genauso wie an den Endkunden bzw. die Endkundin. Dabei entsprechen die Produkte nicht immer den sicherheitstechnischen Anforderungen des Binnenmarktrechtes.
Die Marktüberwachungsbehörden stehen diesen Importen und auch den Privatimporten relativ machtlos gegenüber. Bislang haben sie kaum eine Möglichkeit, die an diesen Verkäufen Beteiligten - oftmals sitzen sie außerhalb der Europäischen Union - genauso zu behandeln wie den Handel vor Ort. Während die behördlichen Mechanismen in erster Linie national, allenfalls noch europäisch wirken, haben sie in das außereuropäische Ausland gar keine oder keine ausreichende Wirkung. Darüber hinaus gibt es Wirtschaftsakteure oder Vertriebs- bzw. Lieferketten - wie etwa Verkaufsplattformen oder Fulfillment-Center - gegen die Marktüberwachungsmaßnahmen bisher nicht immer möglich sind. Im Onlinehandel spielen sie jedoch eine erhebliche Rolle.
Mit der Untersuchung "Weiterentwicklung des BAuA-Produktsicherheitsportals: Internethandel und Produktsicherheit" zeigt die BAuA rechtliche und organisatorische Möglichkeiten auf, um die Marktüberwachung im Onlinehandel weiterzuentwickeln. Die Untersuchung stellt außerdem die Akteure des Onlinehandels vor, zum Beispiel Plattformbetreiber und Fulfillment-Center, und beschreibt die typischen Verkaufsformen und ihre Tücken: Onlineshop, Online-Auktionshaus, Vermittlungsportale oder Kleinanzeigen-Märkte.