Bei unkontrolliert bewegten Teilen (Abb. 1.4-1) ist der örtliche und zeitliche Wirkungsbereich der Bewegung und deren Parameter, wie kinetische Energie und Oberflächengestalt, weitgehend unbekannt bzw. nicht vorherbestimmbar. Dadurch unterscheiden sie sich von geführt bewegten Teilen.
Unkontrolliert bewegte Arbeitsmittel sind z. B. fahrbare oder stationäre Maschinen, Anlagen, einzelne Bauteile und -gruppen sowie Transportgüter, die unkontrolliert kippen, rollen, gleiten, herabfallen und dabei Personen treffen können. Solche Bewegungen sind in der Regel ungewollt. Sie sind in Wirkungsrichtung und in der Intensität ihres Wirkens meist schwer vorherbestimmbar.
Bei der Gefährdungsbeurteilung der eingesetzten Arbeitsmittel und Festlegung von Schutzmaßnahmen sind die Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 2111 und TRBS 2111-Teil 1 zu berücksichtigen.