Technische Regel für Betriebssicherheit
Ausgabe: März 2014
GMBl. 2014 S. 594 [Nr. 28/29]
Hinweis zur Neufassung:
Mit der Überarbeitung der TRBS 2111 wurden die bisherigen Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 2111, TRBS 2111 Teil 1, TRBS 2111 Teil 2 und TRBS 2111 Teil 3 zu einer Technischen Regel zusammengeführt, da viele Informationen und Bewertungen, die im Rahmen von Gefährdungsbeurteilungen benötigt werden, sowie Schutzmaßnahmen für die verschiedenen Fälle gleich oder ähnlich sind. Eine Anpassung an neue ergonomische und sicherheitstechnische Erkenntnisse sowie an den Stand der Technik wurde vorgenommen. Besonderheiten bei den mechanischen Gefährdungen, verursacht durch die Mobilität bei der Verwendung von mobilen Arbeitsmitteln, werden auch weiterhin in einem eigenen Regelteil behandelt (siehe neugefasste TRBS 2111 Teil 1). In der TRBS 2111 ist zudem eine Reihe von branchenübergreifenden, aber trotzdem direkt anwendbaren Beispielen zu finden, die Hilfestellungen zur Informationsermittlung und zur Beurteilung von mechanischen Gefährdungen geben.