Technische Regel für Arbeitsstätten
Ausgabe: März 2022
(GMBl 2022, S. 227, zuletzt geändert GMBl 2024, S. 913)
Die Neufassung der ASR A2.3 vom März 2022 ersetzt die ASR A2.3 vom August 2007 (GMBl 2007, S. 902).
Die vorgenommenen Änderungen sind in der Veröffentlichung des BMAS zur Gemeinsamen Bekanntmachung der Neufassung, Änderung und Aufhebung von ASR zum Themenkomplex der Flucht- und Verkehrswege (GMBl 2022, S. 213) ausführlich dargestellt und Hintergründe erläutert. Zusätzlich stellt die BAuA untenstehende tabellarische Gegenüberstellung der neuen zur bisherigen Fassung ("Synopse") bereit. Maßgeblich ist der im GMBl bekanntgemachte ASR-Text.
Erste Änderung: Im November 2024 wurden im Wesentlichen die folgenden fachlichen und redaktionelle Anpassungen und Ergänzungen vorgenommen:
- Die Regelungen für dynamische optische Sicherheitsleitsysteme wurden mit Einführung einer Begriffsbestimmung in Abschnitt 3.21 konkretisiert.
- Im Abschnitt 9 wurde die Gliederung formal angepasst und es wurden Ausnahmeregelungen für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen aufgenommen, die aus betriebstechnischen Gründen über ausschließlich mit Verbrennungsmotoren betriebene Netzersatzanlagen versorgt werden, z. B. für medizinisch genutzte Bereiche. Zudem wurde die bereits enthaltene Übergangsregelung für bereits vorhandene Sicherheitsbeleuchtungsanlagen beschränkt auf Gebäude, die bis zum 30.4.2025 errichtet worden sind oder deren Bauantragstellung bis zu diesem Termin erfolgt ist.
- In den Literurhinweisen wurden zu den vorgenommenen fachlichen Anpassungen zwei Normen ergänzt.
- Zusätzlich erfolgten im gesamten Text redaktionelle Anpassungen, z. T. mit Klarstellung des Gewollten.
In den untenstehenden Dokumenten zu den Änderungen sind die entsprechenden Textpassagen markiert (Gelbtext).