- Projektnummer: F 2591
- Projektdurchführung: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
- Status: Abgeschlossenes Projekt
Projektbeschreibung:
Beruflich bedingte Infektionen können Beschäftigte in unterschiedlichen Branchen betreffen. Unter bestimmten Voraussetzungen können am Arbeitsplatz erworbene Infektionserkrankungen als Berufskrankheiten anerkannt werden, wenn Beschäftigte berufsbedingt einer Infektionsgefahr in erheblich höherem Maße ausgesetzt waren als die Allgemeinbevölkerung.
Im Rahmen dieses Projektes wurden Daten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) aus den Jahren 2018-2022 sowie der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) von 2019-2023 zu anerkannten infektionsbedingten Berufskrankheiten (BK) der BK-Nummern 3101-3104 ausgewertet. Dabei wurden Informationen zu Diagnosen (Erregern), Berufsgruppen und Schwere der Erkrankung (Minderung der Erwerbsfähigkeit) erhoben. Es zeigte sich, dass die meisten anerkannten infektionsbedingten Berufskrankheiten bei Beschäftigten in den Bereichen Gesundheitswesen, Wohlfahrtspflege und in Laboratorien auftraten. Dabei dominierten parasitäre Erkrankungen (vor allem Krätze) und Tuberkulose (einschließlich latenter Tuberkuloseinfektionen). Unter den von Tieren auf den Menschen übertragbaren Infektionserkrankungen wurde am häufigsten die Borreliose als Berufskrankheit anerkannt. Wurde eine im Rahmen eines Tropenaufenthaltes erworbene Infektion als Berufskrankheit anerkannt, handelte es sich am häufigsten um Malaria.
Gegen die Mehrheit der anerkannten infektionsbedingten Berufserkrankungen gibt es keine wirksamen Schutzimpfungen. Die Kenntnis häufiger Erreger beruflich bedingter Infektionen trägt dazu bei, Infektionsrisiken besser einzuschätzen und gezielt Schutzmaßnahmen in Arbeitsbereichen mit erhöhtem Risiko umzusetzen. Die in dieser Studie gewonnenen Erkenntnisse zur Häufigkeit und Verteilung der einzelnen Infektionserkrankungen können bei zukünftigen Anpassungen des Technischen Regelwerkes berücksichtigt werden.