Gefahrstoffe sind Stoffe oder Gemische, die für Mensch oder Umwelt gefährlich sein können oder schädigende Wirkung haben. Die BAuA verfolgt mit ihren Aufgaben und Maßnahmen das Ziel, den Umgang mit Chemikalien und Werkstoffen anwendungssicher zu gestalten.
Gefahrstoffe besitzen bestimmte physikalische, chemische oder toxische Eigenschaften. Sie können beispielsweise hochentzündlich, giftig, ätzend oder krebserregend sein. Um den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen zu gewährleisten, greifen auf Länder-, Bundes- und EU-Ebene in einem komplexen Risikomanagementsystem verschiedene Gesetze, Verordnungen, Aufgaben und Maßnahmen.
Bundesstelle für Chemikalien
Nach dem Chemikaliengesetz (ChemG) ist die BAuA als Bundesstelle für Chemikalien (BfC) die gesetzlich zuständige Behörde für Aufgaben nach der REACH-, der CLP- und der Biozid-Verordnung. Entsprechend den Kernelementen der REACH-Verordnung zählen zu den Aufgaben die
- Registrierung,
- Bewertung,
- Zulassung und
- Beschränkung
von Stoffen.
Bei der Zulassung von Biozid-Produkten ist die BfC dafür verantwortlich, dass sich nur solche Biozide auf dem Markt befinden, mit denen ein sicherer Umgang möglich ist. Basierend auf einem zweistufigen Verfahren werden Wirkstoffe bewertet und zugelassen.
Werden Stoffe bestimmten Gefahrenklassen zugeordnet, folgen daraus in der Regel spezifische Maßnahmen bei der Verwendung dieser Stoffe. Dabei stützt sich die Wahl der Risikominimierungsmaßnahmen auf die Ergebnisse umfassender Risikobewertungen. Dabei fließen auch soziökonomische Faktoren in die Betrachtung ein, die sich z. B. mithilfe des Instruments "Sozioökonomische Analyse (SEA)" abschätzen und bewerten lassen.
Einfaches Maßnahmenkonzept für Gefahrstoffe
Praxisbezogene Handlungshilfen zur Gefährdungsbeurteilung und Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen sind eine zentrale Voraussetzung für den Schutz der Gesundheit bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Dabei ist es wichtig, dass Gefährdungen durch Gefahrstoffe schnell erkannt und mit geeigneten Schutzmaßnahmen verbunden werden können. Mit dem Einfachen Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG) stellt die BAuA eine praxisorientierte Handlungshilfe bereit. In wenigen Schritten können Betriebe damit Gefährdungen beim Umgang mit Gefahrstoffen erkennen und die richtigen Maßnahmen zur Reduzierung der Belastung finden. Das EMKG umfasst alle möglichen Gefährdungen durch Einatmen und Hautkontakt sowie Brand- und Explosionsgefährdungen.
Biomonitoring
Bei der möglichst sicheren Gestaltung der Arbeit mit Gefahrstoffen ist das Biomonitoring ein wichtiges arbeitsmedizinisches Werkzeug. Es identifiziert individuelle Belastungen, trägt zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen bei und hilft bei der Evaluation von Arbeitsschutzmaßnahmen. Ziel ist die Prävention von Gesundheitsschäden durch chemische Substanzen.