Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit
2020 veröffentlichte die EU-Kommission ihre "Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit". Sie ist ein Teil des europäischen "Green Deals" der EU-Kommission zur Umsetzung von Maßnahmen zum Gesundheits- und Umweltschutz.
Dies hat auch Folgen für das europäische Chemikalienrecht, so dass die CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 entsprechend angepasst wurde. Am 20. April 2023 traten mit der delegierten Verordnung (EU) 2023/707 folgende neue Gefahrenklassen und -Kategorien für Stoffe und Gemische in Kraft:
Mit diesen neuen Gefahrenklassen sollen Arbeitnehmer, Arbeitgeber aber auch Verbraucher durch eine entsprechende Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen auf die Gefahren aufmerksam gemacht werden, die von ihnen ausgehen können. Hersteller, Importeure oder nachgeschaltete Anwender sollten bei einer entsprechenden gefährlichen Einstufung von Stoffen und Gemischen einen Anreiz sehen, diese Chemikalien soweit wie möglich durch weniger gefährliche zu ersetzen.
Die Kennzeichnung für die neuen Gefahrenklassen erfolgt ohne entsprechende Gefahrenpiktogramme, da es sich bei den neuen Regeln um rein europäische handelt. Die in der CLP-Verordnung implementierten Gefahrenklassen sind nicht im global harmonisierten System der Vereinten Nationen (UN GHS) abgebildet. Die ergebnisoffenen Diskussionen, ob und wie diese potenziellen neuen Gefahren im GHS adressiert werden können, haben auf UN GHS Ebene in einer designierten Arbeitsgruppe im Januar 2023 begonnen.
Damit die betroffenen Akteure sich auf die neuen Verpflichtungen einstellen können, sieht die delegierte Verordnung (EU) 2023/707 Übergangsfristen für Stoffe und Gemische vor.
Danach müssen Stoffe, die ab dem 1. Mai 2025 erstmals in Verkehr gebracht werden, die Anforderungen der neuen Regeln erfüllen. Für Stoffe, die vor diesem Termin bereits in Verkehr gebracht wurden, müssen ab dem 1. November 2026 die neuen Regeln erfüllen.
Gemische besitzen eine längere Übergangsfrist, so müssen Gemische, die ab dem 1. Mai 2026 erstmals in Verkehr gebracht werden die neuen Verpflichtungen erfüllen und Gemische, die vorher bereits auf dem Markt verfügbar waren, sind ab dem 1.Mai 2028 nach den neuen Regeln einzustufen und zu kennzeichnen.
Leitlinien zur Anwendung der neuen Einstufungskriterien sind in der aktuellen nun fünfteiligen "ECHA-Guidance on the Application of the CLP Criteria" Part 3 Health Hazards und Part 4/5 Environmental Hazards/ Additional Hazards verfügbar.
Weitere Informationen zu den neuen Gefahrenklassen finden sich im Poster "Die neuen Gefahrenklassen in der EU" oder in der analogen DIN A4-Version.