Interaktionsarbeit: Arbeit an und mit Menschen
Ermittlung und Beurteilung der Risiken und Ableitung von Maßnahmen
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gilt es zu ermitteln und zu beurteilen, welche Maßnahmen erforderlich sind, um die Wahrscheinlichkeit des Auftretens der in Abschnitt 9.4.1 beschriebenen Gefährdungen so weit wie möglich zu reduzieren. Zu dieser Beurteilung gibt es keine spezifischen gesetzlichen Vorschriften und staatlichen Regeln außer der grundlegenden Forderung, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten und zu verbessern. Hierbei sind der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen, wie sie beispielsweise in den Normen DIN EN ISO 6385 und 10075-2 beschrieben sind. Grundsätzlich muss die Beurteilung von Gefährdungen tätigkeitsspezifisch erfolgen (d.h. die konkreten Anforderungen und Ausführungsbedingungen der betrachteten Tätigkeit müssen in den Blick genommen werden) sowie sachlich begründet und nachvollziehbar sein.
Mögliche Indikatoren, die Gestaltungsnotwendigkeiten je nach interaktivem Tätigkeitsfeld indizieren, sind unter anderem:
- Gehäufte verbale oder physische Übergriffe auf die Beschäftigten
- Vermehrtes/anhaltendes Klagen der Beschäftigten über "schwierige" Kundinnen und Kunden
- Gehäufte Beschwerden betriebsexterner Personen (z.B. aufgrund von langen Wartezeiten, mangelnder Produktqualität, schlechtem Service)
Für die Ermittlung von interaktionsspezifischen Gefährdungen können, wie bei der Gefährdungsbeurteilung allgemein, Mitarbeiterbefragungen, Beobachtungsinterviews und Workshops als Analysemethoden eingesetzt werden (siehe BAUA, 2014; GDA, 2022). Grundsätzlich wird empfohlen, Führungskräfte und Beschäftigte als primäre Gestaltungsakteure einzubeziehen und partizipativ an der Ableitung geeigneter Maßnahmen zu beteiligen. Im Mittelpunkt der Analyse sollte dabei die Frage stehen, welche Maßnahmen bereits umgesetzt wurden und welche ggf. weiter umgesetzt werden müssen, um interaktionsspezifische Gefährdungen weitestgehend zu vermeiden.