Jede Belastungsart erfordert eine spezifische Gefährdungsbeurteilung
In einem gemeinsamen Forschungsprojekt der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) wurden auf Grundlage von Fachliteratur und Expertenbefragungen sechs relevante Belastungsarten definiert.
Physische Belastungen können verschiedene Beanspruchungen zur Folge haben. Die biomechanischen, energetischen, muskelphysiologischen und psychophysischen Beanspruchungen können dabei durchaus unterschiedlich ausfallen. Beispielsweise führt Körperfortbewegung eher zu einer kardiopulmonalen Beanspruchung, während bei repetitiven manuellen Arbeitsprozessen eher die kleineren Muskelgruppen des Hand-Arm-Systems betroffen sind. Um diesem Umstand bei der Gefährdungsbeurteilung gerecht zu werden, wird zwischen den Belastungsarten unterschieden.