Merkblätter, wissenschaftliche Empfehlungen und wissenschaftliche Stellungnahmen
Dokumente zu den einzelnen Berufskrankheiten
Abschlussvermerke des Ärztlichen Sachverständigenbeirats Berufskrankheiten
Der ÄSVB empfiehlt der Bundesregierung nicht zu allen seinen Beratungsthemen die Bezeichnung als neue Berufskrankheiten oder die Aktualisierung bereits bestehender Berufskrankheiten. Dies ist der Fall, wenn keine (neuen) wissenschaftlichen Erkenntnisse festgestellt werden können, die zeigen, dass eine bestimmte Personengruppe in erheblich höherem Maß als die Allgemeinbevölkerung durch ihre berufliche Tätigkeit einer gesundheitsschädigenden Einwirkung ausgesetzt ist. Zu diesen Beratungsthemen verfasst der ÄSVB Abschlussvermerke.
Die bisher veröffentlichten Abschlussvermerke finden Sie hier in chronologisch absteigender Reihenfolge.