Merkblätter, wissenschaftliche Empfehlungen und wissenschaftliche Stellungnahmen
Für jede Berufskrankheit nach Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) gibt es ein Merkblatt und / oder eine wissenschaftliche Empfehlung. Zu einigen bereits bestehenden Berufskrankheiten wurden zusätzlich wissenschaftliche Stellungnahmen veröffentlicht.
Wissenschaftliche Empfehlungen
Seit 1995 erstellt der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten (ÄSVB) eine wissenschaftliche Empfehlung mit einer ausführlichen wissenschaftlichen Begründung, wenn er für die Aufnahme einer neuen Erkrankung in die Berufskrankheitenliste votiert.
Wissenschaftliche Stellungnahmen
Wissenschaftliche Stellungnahmen dienen der Aktualisierung bzw. Konkretisierung bereits bestehender Berufskrankheiten.
Merkblätter
Bis 2010 hat der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten die Erstellung und Aktualisierung von Merkblättern zu Berufskrankheiten vorgenommen. Aus diesem Grund existieren Merkblätter nur für Berufskrankheiten, die vor 2010 in die Berufskrankheiten-Liste aufgenommen wurden. Die Merkblätter haben keine rechtsverbindliche Bedeutung für die Anerkennung oder Nichtanerkennung einer Berufskrankheit. Sie richten sich hauptsächlich an Ärztinnen und Ärzte und sollen vor allem Hinweise für die Erstattung einer Berufskrankheiten-Verdachtsanzeige geben.
Für Ärztinnen und Ärzte: BK-Info der DGUV
Der Spitzenverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) bietet auf seiner Seite BK-Info Informationen speziell für Ärztinnen und Ärzte an. Diese sollen als Hilfestellung bei der Einschätzung dienen, ob bei ihren Patientinnen und Patienten möglicherweise eine Berufskrankheit vorliegt und eine Berufskrankheiten-Meldung zu erstatten ist.