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Arbeitsmedizinische Vorsorge

Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen

Hier stellen wir Ihnen vor, welche Aufgaben und Forschungsansätze die BAuA im Rahmen der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge hat.

Seit 2008 wird die arbeitsmedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und Biostoffen in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) geregelt. Die Festlegungen wurden aus der Gefahrstoffverordnung und aus der Biostoffverordnung übernommen und angepasst. In der ArbMedVV ist der Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) verankert. Im Rahmen fachpolitischer Beratung und der fachlichen Vertretung im AfAMed befasst sich die BAuA unter anderem mit folgenden Themen:

  • die Begründung arbeitsmedizinischer Vorsorgeanlässe
  • die Organisation der Untersuchungen und das Verhältnis zwischen Arzt, Beschäftigtem und Arbeitgeber
  • Stellung des Biomonitorings im Rahmen der Vorsorge
  • Impfungen im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge
  • Beziehungen zwischen Vorsorge, Gefährdungsbeurteilung und allgemeiner arbeitsmedizinischer Beratung
  • Anlässe arbeitsmedizinischer Vorsorge und Grenzwertkonzepte

Kontakt

Wenden Sie sich an

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Friedrich-Henkel-Weg 1-25 44149 Dortmund
Telefon: 0231 9071-2071 Fax: 0231 9071-2070

Weitere Kontaktmöglichkeiten

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