Der Klimawandel stellt neue Anforderungen an den Arbeitsschutz. Dazu zählt z. B. der Umgang mit höheren Lufttemperaturen im Freien und in Gebäuden. Diese thermischen Belastungen des Körpers können zu einem gesundheitlichen Risiko führen. Um gesundheitliche Beeinträchtigungen der Beschäftigten möglichst zu vermeiden, sind technische, organisatorische und personenbezogene Schutzmaßnahmen (TOP-Hierarchie) erforderlich.
Empfehlungen für Arbeitsstätten in Gebäuden
An heißen Sommertagen kann es schnell vorkommen, dass in Arbeitsräumen wie Büros, Ladengeschäften oder auch in Werkstätten die Lufttemperatur auf einen "unzuträglichen" Wert ansteigt und die Mitarbeiter unter der Hitze leiden. Folgen zu hoher Raumlufttemperatur sind u. a. sinkende Leistungsbereitschaft und Arbeitslust, Müdigkeit und Konzentrationsschwäche bis hin zu einer vermehrten Schweißabgabe und Herz-Kreislaufbelastungen. Studien belegen zudem ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko.
Rechtslage
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) vom August 2004 fordert für Arbeitsräume gesundheitlich zuträgliche Raumtemperaturen und den Schutz gegen übermäßige Sonneneinstrahlung, eine maximal zulässige Temperatur wird aber nicht genannt. Die diese allgemeine Forderung konkretisierende Arbeitsstättenregel ASR A3.5 Raumtemperatur vom Juni 2010 legt im Punkt 4.2 Abs. 3 fest, dass die Lufttemperatur in Arbeits- und Sozialräumen +26 °C nicht überschreiten soll. Der oben beschriebene "Sommerfall" wird zusätzlich in der ASR A3.5 mit einem gesonderten Punkt 4.4 geregelt. Hier wird für Außenlufttemperaturen von über +26 °C ein Stufenmodell mit zu beachtenden Randbedingungen und nötigen Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten beschrieben. Dabei können die Beschäftigten bei Lufttemperaturen in Arbeitsräumen in den Stufen bis +30 °C, bis +35 °C und darüber weiter tätig sein, vorausgesetzt, der Arbeitgeber ergreift geeignete Schutzmaßnahmen. Trotz dieser Regelungen gibt es für Beschäftigte keinen direkten Rechtsanspruch auf z. B. klimatisierte Räume, oder "Hitzefrei". Nach § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber aber verpflichtet, die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden wird und verbleibende Gefährdungen gering gehalten werden.
Da es bei Raumtemperaturen von über +26 °C wie sie im Sommer in nicht klimatisierten Arbeitsräumen auftreten können - unter bestimmten Umständen (z. B. erhöhte Arbeitsschwere und Bekleidungsisolation) zu einer Gefährdung der Gesundheit (z. B. Kreislaufbelastung) kommen kann, sind Schutzmaßnahmen nötig. Randbedingungen und Beispiele werden in der ASR A3.5 genannt. Die Schutzmaßnahmen sind individuell mit einer Gefährdungsbeurteilung nach § 3 ArbStättV festzulegen und umzusetzen.
Arbeitgeber und Beschäftigte müssen im gegenseitigen Einvernehmen durch geeignete Maßnahmen situativ handeln. Verschiedene technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen, aber auch das persönliche Verhalten jedes Einzelnen können dazu beitragen.
Abkühlung und Schutz vor Überwärmung
- Nachtauskühlung nutzen: Für eine intensive Durchlüftung der Räume sorgen (am effektivsten durch Querlüftung = Öffnen gegenüberliegender Fenster bzw. Türen) und zwar in den Nachtstunden oder - falls die Fenster aus Sicherheitsgründen nicht über Nacht aufstehen dürfen - in den frühen Morgenstunden.
- Innere Wärmequellen reduzieren oder vermeiden, z. B. elektrische Geräte nur bei Bedarf in Betrieb nehmen (z. B. Lampen, PC, Drucker, Scanner, Kopierer).
- Ein Ventilator (z. B. Tisch-, Stand-, Turm- oder Deckenventilatoren) fördert die Kühlung durch Schweißverdunstung, aber nicht jeder verträgt die dabei mögliche Zugluft. Auch können durch dessen Betrieb Staub oder Pollen aufgewirbelt werden (Gefährdung für Allergiker!).
- Ist eine Klimaanlage vorhanden, soll bei hohen Außenlufttemperaturen die Differenz zur Raumlufttemperatur nicht zu groß eingestellt werden, sonst besteht beim Gang ins Freie die Gefahr eines "Hitzeschocks". In der Praxis hat sich dabei eine Differenz von ca. 6 K bewährt. Werden die klimatechnischen Geräte nicht sachgemäß betrieben, können Beeinträchtigungen der Gesundheit auftreten, z. B. durch Zugluft oder Keimbelastung.
- Mobile Klimageräte können auch eingesetzt werden, die damit verbundenen Anschaffungs- und Betriebskosten sind zu beachten. Geräuschbelästigungen können entstehen und an den Luftauslässen besteht die Gefahr von Zugluft. Mögliche Folgen können eine Erkältung oder ein "steifer Hals" sein. Die Betriebsanleitung ist genau zu beachten, insbesondere in Bezug auf die mögliche Raumgröße und die Führung der Schläuche nach außen.
- Schutz vor übermäßiger Sonneneinstrahlung: Störende direkte Sonneneinstrahlung auf den Arbeitsplatz ist zu vermeiden. Sehr wirkungsvoll sind z. B. außenliegende Jalousien oder hinterlüftete Markisen, innen liegende Rollos sollten aus hellem bzw. hoch reflektierenden Material bestehen. Diese Sonnenschutzvorrichtungen bieten zudem einen wirkungsvollen Blendschutz.
Arbeit entsprechend der Witterung organisieren
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Arbeits-, Arbeitszeit- und Pausenregime sollten im Rahmen des technologisch oder betriebsbedingt Möglichen an die Situation angepasst werden:
- schwere körperliche Arbeit in den heißen Stunden vermeiden bzw. reduzieren und mit kurzen Ruhephasen unterbrechen
- früher mit der Arbeit beginnen
- zusätzliche kurze Pausen von ca. zehn Minuten einlegen und ggf. mit einem Aufenthalt oder leichter Tätigkeit in kühleren Bereichen verbinden
- Nutzung von Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung
- Überstunden vermeiden
- Maßnahmen frühzeitig planen, in Abstimmung zwischen Arbeitgeber, Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebs-/Personalrat
- Die Beschäftigten für das Thema Hitzebelastung am Arbeitsplatz sensibilisieren (Information, Beratung, Schulung)
- Rücksichtnahme auf besondere Personengruppen: insbesondere werdende oder stillende Mütter, Frauen an Steharbeitsplätzen, ältere und gesundheitlich gefährdete Beschäftigte (z. B. chronisch Kranke), Menschen mit bestimmter Behinderung bzw. medikamentöser Behandlung
Personenbezogene Maßnahmen und Verhalten anpassen
- Wasseranwendungen in Form von Armgüssen, kühlenden Tüchern und Umschlägen, Benetzung der Hautoberflächen, ggf. auch Bädern, Duschen oder Fußbädern, sind sehr wirkungsvolle Kühlmethoden, soweit sie in der Praxis anwendbar sind. Öfter kühles Wasser über die Handgelenke fließen lassen ist einfach und effektiv.
- Bekleidung anpassen: Helle, luftdurchlässige, lockere und schweißaufnehmende Kleidung um Wärmestau zu vermeiden, leichtes Schuhwerk, "Krawattenzwang" aussetzen
- Spezialbekleidung, z. B. spezielle Kühlwesten und Arm- bzw. Beinmanschetten sind wirkungsvoll, jedoch muss deren Akzeptanz gegeben sein (z. B. Tragen an Büroarbeitsplätzen) und sie sind eher an Hitzearbeitsplätzen geeignet.
- Ausreichend Trinken: Man sollte rechtzeitig noch vor dem Durst und ausreichend trinken. Der normale Tageswasserbedarf des Erwachsenen beträgt, je nach Körpermasse und Schweißabgabe 1,8-2,5 l und erhöht sich bei körperlicher Arbeit und Hitze entsprechend. An heißen Tagen gilt nicht zu viel auf einmal trinken, besser öfter in kleinen Mengen.
- Getränke an heißen Tagen: Besonders geeignete Getränke sind: Trink- und Mineralwasser (nur wenig Kohlensäure), Kräuter- und Früchtetee, verdünnte Fruchtsäfte (Schorle), sie ersetzen neben dem Wasser auch die durch das Schwitzen verloren gegangenen Elektrolyte und Mineralstoffe.
- Sehr kalte Getränke (Eiswürfel) sollten vermieden oder nur in geringen Mengen und in kleinen Schlucken zu sich genommen werden, da sie den Körper veranlassen mehr Wärme zu produzieren. Milch ist ebenfalls nicht als Durstlöscher geeignet, da der hohe energetische Gehalt den Organismus eher belastet als die Flüssigkeitsbilanz auszugleichen. Alkoholhaltige Getränke fördern den Wasserverlust des Körpers, also diese meiden.
- Werden Kaffee oder koffeinhaltige Getränke in den gewohnten Mengen zu sich genommen, wirken sie nicht dehydrierend, sollten aber dennoch nur in Maßen genossen werden. Von Energydrinks als Durstlöscher ist abzuraten. Ebenso zählen Trendgetränke, wie sogenannte "Smoothies" (Säfte aus püriertem Obst) eher als kleine Mahlzeit.
- Bewusst Essen: Keine schweren und reichhaltigen Mahlzeiten einnehmen, geeignet sind leichtverdauliche Obst- und Gemüsesalate, Kaltschale oder einmal nur eine halbe Portion verlangen. Eine Banane ist beispielsweise gut geeignet, um den Mineralstoffhaushalt schnell auszugleichen. Unbedingt auf sachgemäße Lagerung von Lebensmitteln achten, da diese bei großer Hitze schnell verderben.
Gesundheitsstörungen durch Hitze erkennen und vermeiden
Auch in einem überwärmten Büroraum können gesundheitliche Störungen, wie Hitzeerschöpfung oder Hitzekollaps auftreten. Deren Anzeichen sollten rechtzeitig erkannt und Sofortmaßnahmen eingeleitet werden.
- Hitzeerschöpfung ist die Reaktion des Körpers auf einen übermäßigen Verlust von Wasser und Salzen, die im Schweiß enthalten sind. Werden diese Verluste nicht ausgeglichen so kann es zu Symptomen wie Schwäche, blassgrauer feuchtwarmer Haut, Muskelkrämpfen, Übelkeit und Schwindel, Verwirrtheit, Fieber, Kreislaufkollaps oder Bewusstlosigkeit kommen.
- Ein Hitzekollaps wird durch eine vermehrte Durchblutung der Haut zur Wärmeabgabe bei anhaltender Hitze und einer damit verbundenen kritischen Blutdrucksenkung hervorgerufen. Dabei wird die Hirndurchblutung so vermindert, dass es zu kurzfristiger Bewusstlosigkeit und zum Kollaps kommen kann.
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Grundsätzliche Verhaltensmaßnahmen:
- Betroffenen an einen schattigen, kühlen Ort bringen und Ruhe bewahren
- Portionsweise kühle, elektrolythaltige, nichtalkoholische Getränke geben
- kühlende Umschläge, Frischluft zuführen, ggf. Dusche oder Bäder
- leichte und bequeme Kleidung, bzw. überflüssige Kleidung ablegen
- Bei einer Verschlimmerung der Symptome und wenn diese länger andauern Notarzt verständigen. Bis zu dessen Eintreffen ist der Beschäftigte in kühler Umgebung bequem zu lagern bzw. bei Bewusstlosigkeit in stabiler Seitenlage. Auch sind Puls und Atmung zu kontrollieren, um eine eventuelle Herz-Lungen-Wiederbelebung zu veranlassen. Soweit vorhanden, kann im Notfall ein "Automatisierter Externer Defibrillator (AED)" eingesetzt werden. Dieser gibt über Lautsprecher Verhaltensanweisungen, misst vor dem Auslösen des Stromstoßes, ob dessen Einsatz zur Wiederbelebung notwendig ist und löst diesen ggf. automatisch aus. Diese Geräte sollten nur von geschultem Personal angewendet werden. Defibrillatoren sind heute an vielen öffentlichen Plätzen zu finden. (z. B. an Flughäfen, Bahnhöfen etc.)
Arbeitsplätze im Freien
Schutz vor UV-Strahlung der Sonne
Neben Licht und Wärmestrahlung ist auch nicht-wahrnehmbare UV-Strahlung Bestandteil des Sonnenspektrums. Diese ist z. B. verantwortlich für die Bräunung der Haut oder die Vitamin D-Bildung. Sie ist aber auch eine Ursache für Haut- und Augenerkrankungen. Obwohl ein Sonnenbrand meistens noch gut heilt, erhöht sich mit jedem Mal das Risiko an Hautkrebs zu erkranken. Ein großes Gesundheitsrisiko, das tödliche Folgen haben kann. Deshalb gilt: Sonnenschutz ist Arbeitsschutz.
Für Arbeitgeber bestehen mit dem Arbeitsschutzgesetz (§ 4, § 5, § 11, § 12), der Arbeitsstättenverordnung (§ 3a, Anhang 5.1) und der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 (bisher: BGV A1, § 23) Verpflichtungen hinsichtlich des Schutzes von Beschäftigten vor solarer UV-Strahlung.
Für die Gefährdungsbeurteilung kann der UV-Index (UVI) eine hilfreiche Unterstützung sein und zur einfachen Ermittlung der Gefährdung beitragen. Der UVI ist ein Maß für die sonnenbrandwirksame UV-Strahlung der Sonne und wird z. B. vom Bundesamt für Strahlenschutz online zur Verfügung gestellt. Dabei gilt: Je größer der UVI ist, desto höher ist die mögliche UV-Belastung und damit das Sonnenbrandrisiko. Ab einem UV-Index 3 sollten sie ihre Gesundheit schützen indem sie Sonnenstrahlung auf Haut und Augen vermeiden:
- möglichst im Schatten arbeiten,
- körperbedeckende Bekleidung und Sonnenbrille tragen, Kopfbedeckung aufsetzen, Sonnenschutzmittel verwenden,
- sich vor der besonders intensiven Sonnenstrahlung zwischen 11 Uhr und 15 Uhr (Sommerzeit in Deutschland) durch Vermeidung von Außenaktivitäten schützen.
Ein Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor (min. LSF 30) kann Hautschädigungen deutlich verringern. Wichtig ist, dass das Sonnenschutzmittel fachgerecht und in regelmäßigen Abständen aufgetragen wird. Nur dann ist ein wirksamer Schutz zu erzielen. Häufig ist die Auftragungsmenge zu gering, was zu einer Abnahme der Schutzwirkung führt.
Die auf das Auge einwirkende UV-A-Strahlung wird von der Augenlinse absorbiert. Nach langjähriger Einwirkung kann eine Katarakt (Grauer Star) entstehen. Hierbei handelt es sich um eine Trübung der Augenlinse. Die Linse kann sich im Gegensatz zu den meisten anderen menschlichen Geweben nicht erneuern und muss bei starker Trübung zur Erhaltung des Visus durch eine künstliche Linse ersetzt werden. Bei Sonneneinstrahlung sollte deshalb eine geeignete Sonnenbrille getragen werden. Für eine entsprechende Schutzwirkung sollten Brillen mit CE-Kennzeichen und der Filterkategorie 2 oder 3 verwendet werden. Wenn die Brillengläser das Auge ausreichend abdecken, ist ein nahezu 100 %iger Schutz vor UV-Strahlung gegeben. Hilfreiche Tipps zum Thema liefert die BAuA-Publikation "Sonnenbrillen - Sicherer Sonnenschutz für die Augen". Weitere wichtige Hinweise zum Thema solare UV-Strahlung am Arbeitsplatz erhalten sie auf der Seite "Schutz vor UV-Strahlung der Sonne" (siehe unten).
Ergänzende Hinweise für im Freien liegende Arbeitsstätten
Bei der Arbeit im Freien sind - neben den o. g. "Empfehlungen für Arbeitsstätten in Gebäuden" - im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zahlreiche Einflussfaktoren wie UV-Strahlung, erhöhte Hitzebelastung durch direkte Sonneneinstrahlung, erhöhte Konzentrationen von Luftschadstoffen (Sommersmog, Ozon etc.) zu beachten. Der Schutz vor diesen schädigenden Einflüssen ist von höchster Priorität, um eine Gefährdung der Gesundheit der Beschäftigten zu vermeiden. Informationen zur Wettergefahrenlage bzw. Wetterwarnungen können u. a. beim Deutsche Wetterdienst (DWD) abgerufen werden.
Baustellen
Insbesondere auf Baustellen sind Anlagen zur Beschattung, Belüftung oder Besprühung mit Wasser einzurichten (z. B. Sonnensegel, Schirme etc.).
Arbeitszeit, Arbeitsrhythmus und Arbeitsintensität
Arbeitszeit und Arbeitsrhythmus sowie Arbeitsintensität sind entsprechend der Witterung anzupassen, z. B. sollte die Verschiebbarkeit von Arbeiten oder die Verlegung der Arbeitszeiten in die kühlen Morgenstunden geprüft werden und Pausenzeiten der Belastung angepasst werden.
Mitarbeiter schulen
- Sensibilisierung der Mitarbeiter und Schärfung der Aufmerksamkeit
- Erste-Hilfe-Maßnahmen organisieren (Handlungsplan festlegen)
- Informationen über die Gefahren und Vorsorgemaßnahmen vermitteln
- gegenseitige Beobachtung auf Symptome von Hitzeerkrankungen
Schadstoffgrenzwerte
Werden durch die Umweltbehörden Überschreitungen der Ozonwerte bzw. des Sommersmogs gemeldet, sind deren Empfehlungen zu befolgen, insbesondere sind schwere Arbeiten einzugrenzen oder ganz zu vermeiden. Aktuelle Messdaten und Verhaltenshinweise sind abrufbar beim Umweltbundesamt.
Trinkverhalten
Die ständige Verfügbarkeit von geeigneten Getränken ist zu gewährleisten. So ist z. B. die Wasserflasche im Bauwagen keine Möglichkeit regelmäßig Flüssigkeit aufzunehmen, ohne den Arbeitsplatz zu verlassen. Getränke sollten sich im direkten Arbeitsumfeld befinden.
Hitzeerkrankungen
Besonders bei der Arbeit im Freien stellen Hitzeerkrankungen eine erhöhte Gefahr für die Gesundheit dar, neben einem Sonnenstich ist in Extremfällen auch ein Hitzschlag möglich. Weiterführende Informationen und Verhaltensmaßnahmen finden Sie im Bericht "Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen sommerlicher Hitze und Hitzewellen und Tipps zum vorbeugenden Gesundheitsschutz" des Bundesumweltamtes.
- Sonnenstich (durch lang anhaltende, direkte Sonneneinstrahlung auf Kopf und Nacken) Symptome: Schwindel, Übelkeit, Erbrechen, Nackenschmerzen
- Hitzschlag (Kühlfunktion des Körpers versagt, Schweißproduktion versiegt) Symptome: Haut ist trocken, gerötet und heiß, im Endstadium Bewusstlosigkeit, ein Hitzschlag ist lebensbedrohlich!