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Return to Work (RTW) und Betriebliches Eingliederungs­management (BEM)

Der Weg von der Behandlung bis zur Wiedereingliederung

Je länger Menschen infolge einer Erkrankung ausfallen, desto schwieriger gestaltet sich die Rückkehr in den Betrieb. Ein vernetzter RTW-Prozess zwischen betrieblichen und außerbetrieblichen Akteuren trägt dazu bei, dass Menschen rechtzeitig und nachhaltig in die Arbeit zurückkehren.

Betriebliches Eingliederungsmanagement © Uwe Völkner, Fotoagentur FOX

Der Begriff Return to Work steht für Strukturen, Maßnahmen und Aktivitäten, die eine frühzeitige Rückkehr zur Arbeit nach einer längeren Erkrankung ermöglichen. Dazu ist vor allem eine Zusammenarbeit betrieblicher Schlüsselakteure mit den behandelnden Ärzten und Therapeuten erforderlich.

Viele Unternehmen haben die Zeichen der Zeit erkannt und verstanden und setzen auf ein überbetrieblich vernetztes Gesundheitsmanagement. Stay at Work und Return to Work sind zwei Seiten einer Medaille: Ansätze der Prävention, Früherkennung und Wiedereingliederung greifen dabei sinnvoll ineinander.

Inhalte und Ziele eines RTW-Prozesses

Im Mittelpunkt eines umfassenden RTW-Prozess stehen die zurückkehrenden Beschäftigten und ihre Motivation zur Rückkehr. Der Prozess ist ein verständigungsorientierter Dialog zwischen den behandelnden Ärzten, Therapeuten, den Betroffenen und den betrieblichen Schlüsselakteuren. Er beginnt bereits während der Arbeitsunfähigkeit, ist Teil der Behandlung und Therapie und endet mit der Rückkehr zur Arbeit.

RTW ist ein multidimensionaler Prozess, der den Aufbau betriebsnaher Versorgungs- und Rehabilitationsnetzwerke fördert. Ein Beispiel ist die Psychosomatische Sprechstunde im Betrieb. RTW ist daher mehr als ein Betriebliches Eingliederungsmanagement.

Zentrale Ziele eines abgestimmten RTW-Prozesses sind:

  • günstigere Krankheitsverläufe und
  • eine reibungslose Rückkehr.

Aus der Perspektive der Betroffenen ist der RTW-Prozess ein wesentlicher Aspekt der Krankheitsbewältigung. Mit Blick auf die Behandlung der Betroffenen ist er eine medizinisch-therapeutische Begleitung, eine psychosoziale Beratung und mitunter ein Coaching.

Betrieblich gesehen ist er ein Verständigungsprozess über die Bedingungen der Rückkehr, die Gestaltung der Arbeitsbedingungen und gleichfalls ein Prozess der Organisationsentwicklung. Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Seite zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement.

Vor allem eine professionelle RTW-Koordination, ein frühzeitiger Kontakt zwischen behandelnden Ärzten beziehungsweise Therapeuten und betrieblichen Schlüsselakteuren sowie die soziale Unterstützung durch Kollegen und Vorgesetzte sind relevante Faktoren für eine erfolgreiche Wiedereingliederung.

Das BEM ist eine gesetzliche Pflicht

Seit 2004 sind Arbeitgeber verpflichtet, länger erkrankten Beschäftigten ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Das BEM dient dem Erhalt der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit.

Gesetzlich verankert ist das BEM in § 167 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX).

Dort ist festgelegt, dass ein Arbeitgeber allen Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, ein BEM anzubieten hat.

Betriebliches Eingliederungsmanagement als systemisch orientierter Prozess

Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist individuelles Fallmanagement, Team- und Organisationsentwicklung. Ziel des BEM ist der Erhalt der Gesundheit und der bestmöglichen Arbeitsfähigkeit. Es trägt dazu bei:

  • eine bestehende Arbeitsunfähigkeit zu überwinden,
  • erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und
  • die Arbeitsfähigkeit langfristig zu erhalten und zu fördern.

Ein systemisch orientiertes BEM agiert dabei auf vier Ebenen der Arbeitsfähigkeit:

  • auf der medizinischen Ebene mit Blick auf den Erhalt der Leistungsfähigkeit,
  • auf der psychischen Ebene mit Blick auf die Motivation und Selbstwirksamkeit,
  • auf der sozialen Ebene mit Blick auf die Unterstützung durch professionelle Helfer, direkte Vorgesetzte und Kollegen, sowie
  • auf der betrieblichen Ebene mit Blick auf die Entwicklung von Unterstützungsstrukturen und die Gestaltung von Arbeitsanforderungen bzw. -bedingungen.

Ein entsprechend organisierter BEM-Prozess ermöglicht es darüber hinaus, Früherkennung und Rehabilitation miteinander zu verknüpfen - insbesondere dann, wenn man im Falle wiederholter Arbeitsunfähigkeit frühzeitig (über-)betriebliche Unterstützung organisiert. Außerdem können die Erfahrungen aus dem BEM zur Vorbeugung chronischer Erkrankungen genutzt werden.

Ablauf eines BEM-Prozesses

Um ein Betriebliches Eingliederungsmanagement erfolgreich durchführen zu können, empfiehlt es sich, systematisch vorzugehen. Folgende Schritte sind dabei zu berücksichtigen:

  1. Erfassung der BEM-Berechtigten
  2. Kontaktaufnahme
  3. Vier-Augen-Gespräche zur Klärung der Ausgangssituation
  4. Vertiefende Analysen zu den Arbeitsbedingungen, Ressourcen und Einschränkungen
  5. Verständigung über die Bedingungen der Rückkehr und der begleitenden Maßnahmen
  6. Begleitung der Wiedereingliederung durch Feedback- und Coachinggespräche
  7. Abschluss- und Nachhaltigkeitsgespräche.

Weitere Informationen

Psychische Krisen und Wiedereingliederung

Wie gelingt der Wiedereinstieg in den Job nach einer psychischen Krise?

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Der "BEM-Kompass"

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