Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Ein individueller, systematischer und lebendiger Prozess
Das BEM wurde im Jahr 2004 gesetzlich verankert. Es verfolgt das Ziel, gemeinsam mit den zurückkehrenden Beschäftigten zu klären, wie eine Arbeitsunfähigkeit überwunden, mit welchen Leistungen und Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (§ 167 Abs. 2 SGB IX). Dabei geht es um die Frage, wie die Arbeitsfähigkeit zukünftig gesichert werden kann und um geeignete arbeitsbezogene Maßnahmen zur Prävention neuer Arbeitsunfähigkeiten. Entscheidend hierfür ist die flexible und gesundheitsförderliche Gestaltung der Arbeitsbedingungen im Betrieb. Dadurch leistet das BEM gleichzeitig einen Beitrag dazu, die Arbeitsfähigkeit aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu sichern.
Dieses Faktenblatt ergänzt die Broschüre "Die Rückkehr gemeinsam gestalten - Wiedereingliederung nach psychischen Krisen".
Bibliografische Angaben
Titel: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM). Ein individueller, systematischer und lebendiger Prozess
1. Auflage.
Dortmund:
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2021.
(RTW - Return to Work 1)
Seiten: 4, Projektnummer: F 2385, F 2386, PDF-Datei, DOI: 10.21934/baua:fakten20210601