Gruppe 5.1 REACH-CLP-Biozid Helpdesk und Stoffinformationen

Die Beratung und Unterstützung von Unternehmen, Behörden und Privatpersonen ist die Aufgabe des REACH-CLP-Biozid Helpdesks. Dieser ist, gemäß Artikel 124 der REACH-Verordnung, Artikel 44 der CLP-Verordnung sowie Artikel 81 der Biozid-Verordnung, die nationale Auskunftsstelle in Deutschland.

Die Aufgaben der Fachgruppe umfassen:

  • Der Helpdesk beantwortet Anfragen, die insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen gestellt werden. Weiterhin werden Informationsmaterialien bereitgestellt und Fachgespräche sowie Veranstaltungen durchgeführt. Der Helpdesk unterhält mit seiner Internetseite ein umfangreiches Webportal. Auch werden die Bundesländer bei inhaltlichen Fragen zur Überwachung der REACH- und CLP-Vorgaben unterstützt.
  • Harmonisierung von Auskünften zu REACH, CLP und Bioziden national und innerhalb der EU. National wird der Helpdesk durch ein Expertennetzwerk der Bundesbehörden, bzw. den Bewertungsstellen unterstützt. Dazu gehören der Fachbereich 4 der BAuA "Gefahrstoffe und Biostoffe", das Umweltbundesamt (UBA), das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Auf EU-Ebene stimmen die verschiedenen Helpdesk-Vertreter aus den EU-Mitgliedstaaten im Rahmen des EU-Netzwerks "HelpNet" Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zu REACH, CLP und Bioziden ab und beteiligen sich an der Erstellung von EU-Leitfäden. Diese harmonisierten Informationen werden auf der Internetseite der ECHA veröffentlicht.
  • Die Fachgruppe bildet die Schnittstelle für den Informationsaustausch zwischen der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), den Bewertungsstellen und den Bundesländern. Dazu gehört z. B. der Austausch von Ergebnissen aus der Dossierbewertung.
  • Koordination der Prüfung der Registrierungsdossiers auf Übereinstimmung mit den REACH-Vorgaben und die bei der ECHA eingereichten Versuchsvorschläge (Dossierbewertung) mit den beteiligten Bundesoberbehörden. Sie informiert in diesem Zusammenhang die Vollzugsbehörden der Länder.
  • Unterstützung der Landesbehörden bei vollzugsrelevanten Aufgaben nach Ablauf der in den Dossierbewertungsentscheidungen festgelegten Fristen. Dabei übernimmt die Fachgruppe die Funktion als Bindeglied zwischen ECHA und Vollzugsbehörde in Zusammenarbeit mit der Fachgruppe 5.8 (Chemikalienrecht, Administration).
  • Beratung in der Funktion als zuständige Behörde für die CLP-Verordnung das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Kommission in Belangen bezüglich dieser Verordnung, insbesondere in dem hierfür geschaffenen Expertengremium CARACAL.
  • Beratung der Politik und Unterstützung im Rahmen der REACH-, CLP- und Biozidverfahren zu spezifischen übergeordneten-Fragestellungen, z. B. zur Abgrenzung Stoff, Gemisch und Erzeugnisse bzw. zu komplexen Stoffen mit unterschiedlicher Zusammensetzung. Darunter fallen auch Fragestellungen zum Thema Nanomaterialien, unter anderem durch die Beteiligung in der ECHA-Expertengruppe zu Nanomaterialien.

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Kontakt

WissD'in Dr. Suzanne Wiandt

Gruppenleiterin
Gruppe 5.1 "REACH-CLP-Biozid Helpdesk und Stoffinformationen"

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