Fachbereich 5 Bundesstelle für Chemikalien

Der Fachbereich 5 der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) übernimmt Aufgaben nach dem Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz) als Bundesstelle für Chemikalien (BfC). Sie ist dabei zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt vor Chemikalien tätig.

Die Bundesstelle für Chemikalien ist nach dem Chemikaliengesetz die zuständige deutsche Behörde zur Umsetzung der EU-Verordnungen

  • Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH);
  • Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP).
  • Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten (Biozid-Verordnung)

Die Bundesstelle für Chemikalien arbeitet in diesen Verfahren eng mit den anderen beteiligten Bundesbehörden zusammen, erstellt die deutsche Gesamtposition und vertritt diese nach außen gegenüber der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) und der EU-Kommission.

Im Fachbereich 5 ist auch die nationale Auskunftsstelle des Bundes für REACH, CLP und Biozide (REACH-CLP-Biozid Helpdesk) eingerichtet.

Des Weiteren übernimmt der Fachbereich 5 Aufgaben nach der

  • Verordnung (EU) Nr. 649/2012 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien
  • Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organische Schadstoffe und zur Änderung der Richtlinie 79/117/EWG
  • Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen

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Kontakt

Dir'in u. Prof'in Dr. Kerstin Heesche-Wagner

Fachbereichsleiterin
Fachbereich 5 "Bundesstelle Chemikalien"

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