Die Beratung und Unterstützung von Unternehmen und privat Personen ist die Aufgabe des REACH-CLP-Biozid Helpdesks. Dieser ist, gemäß Artikel 124 der REACH-Verordnung, Artikel 44 der CLP-Verordnung sowie Artikel 81 der Biozid-Verordnung, die nationale Auskunftsstelle in Deutschland.
Die Aufgaben der Fachgruppe umfassen:
- Der Helpdesk beantwortet Anfragen, die insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen gestellt werden. Weiterhin werden Informationsmaterialien bereitgestellt und Fachgespräche sowie Veranstaltungen durchgeführt. Der Helpdesk unterhält mit seiner Internetseite ein umfangreiches Webportal.
- Harmonisierung von Auskünften zu REACH, CLP und Bioziden national und innerhalb der EU. National wird der Helpdesk durch ein Expertennetzwerk der Bundesbehörden, bzw. den Bewertungsstellen unterstützt. Dazu gehören der Fachbereich 4 der BAuA "Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe", das Umweltbundesamt (UBA), das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Auf EU-Ebene stimmen die verschiedenen Helpdesk-Vertreter aus den EU-Mitgliedstaaten im Rahmen des EU Netzwerks "HelpNet" Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zu REACH, CLP und Bioziden ab und beteiligen sich an der Erstellung von EU-Leitfäden. Diese harmonisierten Informationen werden auf der Internetseite der ECHA veröffentlicht.
- Die Fachgruppe bildet die Schnittstelle für den Informationsaustausch zwischen der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), den Bewertungsstellen und den Bundesländern für die REACH-, CLP- und Biozid-Daten. Dazu gehört z. B. der Austausch von Ergebnissen aus der Dossierbewertung oder von Informationen zum Zulassungsverfahren.
- Die Fachgruppe koordiniert mit den beteiligten Bundesoberbehörden die Prüfung der Registrierungsdossiers auf Übereinstimmung mit den REACH-Vorgaben und die bei der ECHA eingereichten Versuchsvorschläge. Sie informiert in diesem Zusammenhang die Vollzugsbehörden der Länder.
- Das Ausarbeiten von Anhang XV Dossiers zur Harmonisierung der Einstufung & Kennzeichnung (CLH) gefährlicher Stoffe. Bei der Erstellung der Dossiers sind zudem maßgeblich die Bundesoberbehörden für die Bereiche Umweltschutz (Umweltbundesamt, UBA), Verbraucherschutz (Bundesinstitut für Risikobewertung, BfR) und Arbeitsschutz (BAuA Fachbereich 4) beteiligt.
- Prüfung der Stoffidentität und der physikalisch-chemischen Daten in Registrierungsdossiers und Versuchsvorschlägen, bei der Identifizierung besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC), bei der Erstellung von Dossiers zur Einstufung von gefährlichen Stoffen (CLH-Dossier) und im Rahmen der Bewertung von Bioziden.
- Bei inhaltlichen Fragen zur Überwachung von REACH und CLP werden die Bundesländer unterstützt.