Das Chemikaliengesetz benennt die Bundesstelle für Chemikalien (BfC) an der BAuA als Zulassungsstelle für Biozide. Im Zuge der Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 regelt sie die Zulassung und Bereitstellung von Biozidprodukten auf dem Markt.
Die Aufgaben der Fachgruppe 5.4 im Biozidverfahren fokussieren sich auf die Zulassungsverfahren für die Desinfektionsmittel (Produktarten PT 1 - PT 5). Die Aufgaben der Fachgruppe 5.4 bestehen für die vorgenannten Produktarten im Einzelnen aus:
- Konzeption und Koordination des Zulassungsverfahrens von Biozidprodukten und des Verfahrens der gegenseitigen Anerkennung ausländischer Zulassungen
- Bearbeiten von Anträgen auf Unionszulassung, nationale Zulassung, gegenseitige Anerkennung ausländischer Zulassungen und Notifizierungen im Rahmen der Biozid-Verordnung
- Erteilung von Zulassungen für Biozidprodukte unter Festlegung der Anwendungsbestimmungen und Risikominderungsmaßnahmen für die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung
- Bearbeitung von Anträgen auf Forschung und Entwicklung
- Zulassung von Biozidprodukten in Fällen unvorhergesehener Gefahr (Ausnahme: Entseuchungsmaßnahmen (RKI, BVL)
- Informationsaustausch mit Landesbehörden bezüglich Meldungen und Zulassungsentscheidungen sowie den damit verbundenen Anwendungsbestimmungen
- Fachliche Beratung im Vorfeld zur Antragsstellung sowie im Rahmen des Zulassungsverfahren
- Bereitstellung von Informationsmaterial für die Industrie, Behörden, Ministerien und der Öffentlichkeit
- Durchführung von Fachtagungen zu spezifischen Themen der Produktzulassung
- Mitwirkung an Arbeitsgruppen der Europäischen Kommission und der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur Zulassung von Biozidprodukten sowie zu spezifischen Themen des Zulassungsverfahrens
- Mitwirkung beim REACH-CLP-Biozid Helpdesk