Gruppe 5.7 Wirksamkeitsbewertung und Unterstützung Biozid-Zulassungsverfahren

Das Chemikaliengesetz benennt die Bundesstelle für Chemikalien (BfC) an der BAuA als Zulassungsstelle für Biozide. Die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 sieht für die Regelung von Biozidprodukten einen zweistufigen Prozess vor: Zunächst werden die Wirkstoffe bewertet und gegebenenfalls genehmigt, anschließend müssen alle Biozidprodukte mit den genehmigten Wirkstoffen ein Zulassungsverfahren durchlaufen. In beiden Stufen wird u.a. die Wirksamkeit des Wirkstoffs/Biozidprodukts bewertet.

Die Aufgaben der Fachgruppe 5.7 im Biozidverfahren bestehen im Einzelnen aus:

  • Konzeption, und Durchführung der Wirksamkeitsbewertung von Wirkstoffen und Biozidprodukten für die vorgesehenen Verwendungen
  • Entwicklung von Prüfstrategien und Bewertungsmaßstäben ggf. unter Beteiligung anderer Fachbehörden
  • Kommentierung von Wirksamkeitsbewertungen für Wirkstoffe und Biozidprodukte anderer Mitgliedsstaaten
  • Unterstützung bei der Bearbeitung von Anträgen auf Zulassung von Biozidprodukten
  • Mitwirkung und Vertretung der deutschen Interessen im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission, der Europäischen Chemikalienagentur, den anderen EU-Mitgliedstaaten sowie den Staaten der OECD
  • Teilnahme an nationalen Gremien
  • Fachliche Beratung der Landesbehörden
  • Mitwirkung beim REACH-CLP-Biozid Helpdesk

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N. N.

Gruppenleitung
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