Das Chemikaliengesetz benennt die Bundesstelle für Chemikalien (BfC) an der BAuA als Zulassungsstelle für Biozide. Die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 sieht für die Regelung von Biozidprodukten einen zweistufigen Prozess vor: Zunächst werden die Wirkstoffe bewertet und gegebenenfalls genehmigt, anschließend müssen alle Biozidprodukte mit den genehmigten Wirkstoffen ein Zulassungsverfahren durchlaufen. In beiden Stufen wird u.a. die Wirksamkeit des Wirkstoffs/Biozidprodukts bewertet.
Die Aufgaben der Fachgruppe 5.7 im Biozidverfahren bestehen im Einzelnen aus:
- Konzeption, und Durchführung der Wirksamkeitsbewertung von Wirkstoffen und Biozidprodukten für die vorgesehenen Verwendungen
- Entwicklung von Prüfstrategien und Bewertungsmaßstäben ggf. unter Beteiligung anderer Fachbehörden
- Kommentierung von Wirksamkeitsbewertungen für Wirkstoffe und Biozidprodukte anderer Mitgliedsstaaten
- Unterstützung bei der Bearbeitung von Anträgen auf Zulassung von Biozidprodukten
- Mitwirkung und Vertretung der deutschen Interessen im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission, der Europäischen Chemikalienagentur, den anderen EU-Mitgliedstaaten sowie den Staaten der OECD
- Teilnahme an nationalen Gremien
- Fachliche Beratung der Landesbehörden
- Mitwirkung beim REACH-CLP-Biozid Helpdesk