Hier finden Sie jeweils die neuesten Hinweise auf die Arbeiten und Ergebnisse des AGS.
"Modulares Qualifikationssystem" für die TRGS 517
Am 5.12.2024 trat eine Änderung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in Kraft, womit erstmalig für Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen mineralischen Rohstoffen und daraus hergestellten Gemischen und Erzeugnissen eine Sachkunde erforderlich wird. Der AGS hat ein Modulares Qualifikationssystem für die TRGS 517 erarbeitet und beschlossen, das vom BMAS bekannt gemacht und künftig Eingang in die TRGS 517 finden wird.
Überleitungshilfe zur Anwendung der TRGS 519 bis zur Anpassung der TRGS an das Risikokonzept der Gefahrstoffverordnung
Am 5.12.2024 trat eine Änderung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in Kraft.
Der AGS hat eine Überleitungshilfe zur Anwendung der TRGS 519 bis zur Anpassung der TRGS an das Risikokonzept der Gefahrstoffverordnung erarbeitet und beschlossen, die vom BMAS bekannt gemacht wird.
75. Sitzung
Bei seiner 75. Sitzung am 19. und 20. November 2024 hat der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) u.a. folgende Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) verabschiedet, die nach rechtsförmlicher Prüfung durch das BMAS im Gemeinsamen Ministerialblatt (und im Internet) veröffentlicht werden.
Neue
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TRGS 540 "Verwendung von Biozid-Produkten"
Änderungen und Ergänzungen
- TRGS 519 "Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“
- TRGS 553 "Holzstaub“
- TRGS 722 "Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Gemische“
- TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte"
- TRGS 910 "Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen"
AGS-Konzept zur Fachkunde Gefahrstoffverordnung
Die Auslegung der Anforderungen von in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) geforderter Fachkunde stellt Arbeitgeber und Vollzugsbehörden aufgrund nicht ausreichend konkreter Angaben immer wieder vor Herausforderungen. Ein neues praktikables Konzept soll dem AGS dabei helfen, bei künftigen Überarbeitungen von Technischen Regeln (TRGS) Angaben zur Fachkunde zu konkretisieren und zu vereinheitlichen. Für die Fachöffentlichkeit ist dazu nun im Heft Sicherheitsingenieur 7-8/2024 ein Artikel erschienen, der die wesentlichen Aspekte darstellt (siehe unten).
Projektgruppe "EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit"
Im Oktober 2020 hat die Europäische Kommission die EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit verabschiedet. Die Chemikalienstrategie ist Teil des Europäischen Grünen Deals und zentraler Baustein hin zu einer schadstofffreien Umwelt. Dabei soll der Schutz von Mensch und Umwelt vor gefährlichen Chemikalien erhöht werden und gleichzeitig innovative Lösungen für sichere und nachhaltige Chemikalien vorangetrieben werden. Um dieses Ziel zu erreichen, schlägt die Strategie über 80 Einzelmaßnahmen vor, die in den kommenden Jahren in parallel verlaufenden Gesetzgebungsprozessen umgesetzt werden sollen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen betreffen eine ganze Reihe von EU Regulierungen, u.a. die Europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), die Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung), sowie zahlreiche Sektor-spezifische Verordnungen zu Spielzeug, Pflanzenschutz, Kosmetik oder Bioziden. Die EU-Chemikalienstrategie umfasst auch einige grundlegende Änderungen für den Arbeitsschutz. Dabei soll es weitreichende Verbote für Stoffe mit bestimmtem Gefährdungspotential am Arbeitsplatz geben.
Der AGS hat eine Projektgruppe eingerichtet, die diese Arbeiten begleitet und auch Stellungnahmen dazu abgibt - eine erste erfolgte im Frühjahr zur Öffentlichen Konsultation zur gezielten Überarbeitung der REACH-Verordnung.
Die komplette Auswertung ist zu finden unter Link https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12959-Chemicals-legislation-revision-of-REACH-Regulation-to-help-achieve-a-toxic-free-environment/public-consultation_en
Die beiden Beiträge des AGS sind hier unten als Download verfügbar.
Eine zweite Stellungnahme betrifft die geplante Einführung eines generischen Extrapolationsfaktors für die Exposition durch unbeabsichtigte Gemische bei beruflichen Anwendungen (MAF). Im Gegensatz zu beabsichtigten Gemischen, wie zum Beispiel in Verkaufsprodukten, entstehen unbeabsichtigte Gemische durch das Zusammentreffen verschiedener, zum Zeitpunkt der Mehrstoffexposition unbekannter Chemikalien aus diversen Quellen. Arbeitsschutzbelange sollten nach Auffassung des AGS aber bevorzugt in den Vorschriften zum Arbeitsschutz geregelt werden. Auch diese Stellungnahme ist als Download verfügbar.