Schon im Kontext der EU-Diskussionen um eine Neuordnung der Chemikalienpolitik hatte der AGS die Bundesregierung beraten. Mit der anstehenden Revision der EU-REACH-Verordnung wurden und werden die damaligen Beratungsergebnisse neu aufgegriffen und weiterentwickelt.
Diskussionsveranstaltung Arbeitsschutzrecht und REACH
Am 9. Mai 2017 fand im BMAS in Berlin eine Diskussionsveranstaltung "Arbeitsschutzrecht und REACH: Wie bekommen wir die Schnittstelle in den Griff?" statt. Am Beispiel von Fragestellungen aus der Praxis wurden Schnittstellenaspekte beleuchtet und mit Blick auf Lösungen thematisiert.
Dabei bildete die Position des AGS 2016 den Startpunkt für moderierte Diskussionen.
Die Veranstaltung ist dokumentiert (siehe "Weitere Informationen"), die Ergebnisse der Diskussionen und vorgeschlagen Möglichkeiten zur Gestaltung der Überlappungsbereiche sind aufbereitet - AGS 2017: Analyse und gemeinsame Positionierung zum Thema: "Arbeitsschutzrecht und REACH - Wie bekommen wir die Schnittstelle in den Griff?", (siehe "Downloads") - und werden in die nationalen und europäischen Beratungen eingebracht.
Stellungnahme des AGS zum Weißbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Strategie für eine zukünftige Chemikalienpolitik
Mit Schreiben vom 27. Februar 2001 hat der Bundesumweltminister die nationalen Gremien um eine Stellungnahme zum "Weißbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Strategie für eine zukünftige Chemikalienpolitik" gebeten.
Der AGS hat dazu eine kleine Arbeitsgruppe eingesetzt, die einen Entwurf einer Stellungnahme aus Sicht des Arbeitsschutzes erarbeitet und mit den Mitgliedern und Stellvertretern des AGS abgestimmt hat.
Die resultierende "Stellungnahme des AGS zum Weißbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Strategie für eine zukünftige Chemikalienpolitik" wurde dem BMA für die weiteren Verhandlungen übergeben und ist in die abschließenden Beratungen der EU-Umweltminister eingegangen.
Bereits 1998 hat der AGS einen "Leitfaden für das Risikomanagement ... bei Entscheidungen" ("Guidelines on Risk Management of the Hazardous Substances Committee concerning Decisions with Far-Reaching Consequences") beschlossen, ein deutscher Beitrag für das geplante europäische Zulassungsverfahren für besonders gefährliche Chemikalien.
8 Fragen des AGS zu REACH und Arbeitsschutz
Im Sommer 2005 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den AGS um Beratung für die weiteren Verhandlungen des Entwurfs der EG-Verordnung zu "REACH" gebeten.
Zu 8 Stichworten, wie Datenanforderungen oder harmonisierte Einstufung, hat der AGS Fragen diskutiert und Positionen zum Arbeitsschutz erarbeitet, die in die weiteren Verhandlungen von REACH einfließen sollen:
"Der AGS regt an, dass die EU-Kommission nach Implementierung der Chemikalienpolitik REACH die Wechselwirkung zwischen der Arbeitsschutzgesetzgebung und REACH auf Basis ausreichender Erfahrungen auswertet und die Regelungen aufeinander abstimmt."
AGS-Gesprächsforum "REACH" am 12.11.2007
Im Rahmen seiner 40. Sitzung veranstaltete der AGS ein Gesprächsforum zum Thema Wo treffen sich REACH-Themen und AGS?
Einige Vorträge als Impuls wurden diskutiert. Der AGS hat den Unterausschuss (UA) I gebeten, auf Grundlage der Diskussionen die Themen zu identifizieren, die sich aus der REACH-Verordnung ergeben und vom AGS vorrangig bearbeitet werden sollen, sowie entsprechende Vorschläge für das Arbeitsprogramm zu machen.
Die Tagungsdokumentation steht als Download zur Verfügung (unten)