Navigation und Service

Neues vom Ausschuss für Gefahrstoffe

Hier finden Sie jeweils die neuesten Hinweise auf die Arbeiten und Ergebnisse des AGS.

Bei seiner 71. Sitzung am 7. und 8. Dezember 2022 hat der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) u.a. folgende Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) verabschiedet, die nach rechtsförmlicher Prüfung durch das BMAS ab Februar 2023 im Gemeinsamen Ministerialblatt (und im Internet) veröffentlicht werden.

Neue

  • TRGS 741 "Organische Peroxide"

Neufassungen

  • TRGS 402 "Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition"
  • TRGS 530 "Frisörhandwerk"
  • TRGS 725 "Gefährliche explosionsfähige Gemische – Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen im Rahmen von Explosionsschutzmaßnahmen"

Änderungen und Ergänzungen

  • TRBS 3151/TRGS 751 "Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Gasfüllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen"
  • TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte"
  • TRGS 910 "Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen"

Projektgruppe "EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit"

Im Oktober 2020 hat die Europäische Kommission die EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit verabschiedet. Die Chemikalienstrategie ist Teil des Europäischen Grünen Deals und zentraler Baustein hin zu einer schadstofffreien Umwelt. Dabei soll der Schutz von Mensch und Umwelt vor gefährlichen Chemikalien erhöht werden und gleichzeitig innovative Lösungen für sichere und nachhaltige Chemikalien vorangetrieben werden. Um dieses Ziel zu erreichen, schlägt die Strategie über 80 Einzelmaßnahmen vor, die in den kommenden Jahren in parallel verlaufenden Gesetzgebungsprozessen umgesetzt werden sollen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen betreffen eine ganze Reihe von EU Regulierungen, u.a. die Europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), die Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung), sowie zahlreiche Sektor-spezifische Verordnungen zu Spielzeug, Pflanzenschutz, Kosmetik oder Bioziden. Die EU-Chemikalienstrategie umfasst auch einige grundlegende Änderungen für den Arbeitsschutz. Dabei soll es weitreichende Verbote für Stoffe mit bestimmtem Gefährdungspotential am Arbeitsplatz geben.

Der AGS hat eine Projektgruppe eingerichtet, die diese Arbeiten begleitet und auch Stellungnahmen dazu abgibt - eine erste erfolgte im Frühjahr zur Öffentlichen Konsultation zur gezielten Überarbeitung der REACH-Verordnung.

Die komplette Auswertung ist zu finden unter Link https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12959-Chemicals-legislation-revision-of-REACH-Regulation-to-help-achieve-a-toxic-free-environment/public-consultation_en
Die beiden Beiträge des AGS sind hier unten als Download verfügbar.

Eine zweite Stellungnahme betrifft die geplante Einführung eines generischen Extrapolationsfaktors für die Exposition durch unbeabsichtigte Gemische bei beruflichen Anwendungen (MAF). Im Gegensatz zu beabsichtigten Gemischen, wie zum Beispiel in Verkaufsprodukten, entstehen unbeabsichtigte Gemische durch das Zusammentreffen verschiedener, zum Zeitpunkt der Mehrstoffexposition unbekannter Chemikalien aus diversen Quellen. Arbeitsschutzbelange sollten nach Auffassung des AGS aber bevorzugt in den Vorschriften zum Arbeitsschutz geregelt werden. Auch diese Stellungnahme ist als Download verfügbar.

Downloads

Publikationen

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK