Besonderheiten bei physikalischen Gefahren

Für die folgenden Klassen und Kategorien der physikalischen Gefahren ist kein Piktogramm erforderlich:

  • Abschnitt 2.1
    Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff der Unterklasse 1.5

  • Abschnitt 2.1
    Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff der Unterklasse 1.6

  • Abschnitt 2.2
    Entzündbare Gase, Gefahrenkategorie 2

  • Abschnitt 2.3
    Aerosole, Gefahrenkategorie 3

  • Abschnitt 2.8
    Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische, Typ G

  • Abschnitt 2.15
    Organische Peroxide, Typ G