Anwenderleitfaden zum elektronischen Formular eBIOMELD
Meldeverfahren (Übergangsregelungen für Altwirkstoffe)
Im Meldeverfahren übermitteln Sie die Daten Ihrer Produkte.
Meldeverfahren
In der Produktverwaltung, die über den Menüpunkt "Übergangsregelungen" (nach Anwahl der Menüüberschrift "Meldungsverwaltung") erreichbar ist, steht Ihnen eine Übersicht der aktiven Meldedatensätze in Tabellenform zur Verfügung.
Das Symbol "Lupe" am Ende der Zeile des jeweiligen Produktes öffnet Ihnen die Detailübersicht zu der ausgewählten Meldung, über die das Bearbeiten, Bestätigen und Deaktivieren dieser Meldung möglich ist.
Über das Feld "Produkt melden" können Sie den Meldeprozess für ein (neues) Biozidprodukt beginnen.
Das Feld "Gesamte Liste exportieren" ermöglicht Ihnen, eine Gesamtliste der in Ihrem Benutzerkonto hinterlegten Meldungen im Format ".CSV" zu exportieren.
Produkt melden
Die Meldung eines Biozidproduktes erfolgt in sechs Schritten: Angabe von Handelsname, Wirkstoff, Wirkstoffkonzentration, Produktart, Artikel 95 und Übersicht.
Schritt 1 von 6 - Handelsname
In diesem Schritt tragen Sie im Feld "Handelsname" den vorgesehenen Handelsnamen für Ihr Produkt ein.
Hinweis:
Bei Zwei-Komponenten-Produkten beachten Sie bitte FAQ ChemBiozidDV Nr. 21.
Sollten Sie nicht Hersteller des Biozidproduktes sein, haken Sie bitte das Feld "Melder ist nicht der Hersteller" an und füllen Sie die darunter genannten Informationsfelder zum Hersteller aus.
Zur Bestätigung wählen Sie links unten in dem Fenster das Feld "zu Schritt 2" aus.
Über das Feld "Abbrechen" können Sie den Prozess beenden und gelangen zurück zur Startseite.
Schritt 2 von 6 - Wirkstoff
In diesem Schritt folgt die Auswahl eines Wirkstoffs.
Über die Eingabe in das Feld "Suche" können Sie die Auswahl der angezeigten Wirkstoffe anpassen. Die Eingabe von CAS- oder EG-Nummer sind an dieser Stelle ebenfalls möglich.
Den gewünschten Wirkstoff wählen Sie aus, indem Sie den zutreffenden Eintrag durch Anklicken des Kreises rechts am Ende der entsprechenden Zeile markieren. In diesem Schritt kann nur ein Eintrag markiert werden. Das Hinzufügen eines weiteren Wirkstoffs wird in Schritt 6 "Übersicht" möglich.
Anschließend bestätigen Sie durch Klicken auf "zu Schritt 3" die Auswahl.
Schritt 3 von 6 - Wirkstoffkonzentration
An dieser Stelle geben Sie die "Wirkstoffkonzentration" und die "Einheit der Wirkstoffkonzentration" für den Wirkstoff, den Sie in diesem Schritt einfügen möchten, ein. Die Eingabe sollte eine Zahl > 0 mit maximal fünf Nachkommastellen sein.
Die Auswahl der "Einheit der Konzentration" ist über ein Dropdownmenü neben dem Feld "Wirkstoffkonzentration" möglich.
Hinweis:
Für durch das Biozidprodukt am Ort der Anwendung hergestellte / freigesetzte Wirkstoffe beachten Sie bitte FAQ ChemBiozidDV Nr. 20.
Anschließend bestätigen Sie durch Klicken auf "zu Schritt 4" die Auswahl.
Schritt 4 von 6 - Produktart
In diesem Schritt wählen Sie die Produktart(en) für den zuvor festgelegten Wirkstoff aus.
Die Auswahl erfolgt, indem Sie die Produktart(en) durch Anklicken des Kästchens zu Beginn der Zeile markieren. Bitte wählen Sie an dieser Stelle alle gewünschten Produktarten zu dem Wirkstoff aus. Bitte beachten Sie, dass hier nur die Produktarten aufgeführt werden, für die der gewählte Wirkstoff im Rahmen des Prüfprogramms für Altwirkstoffe bewertet wurde oder wird.
Anschließend bestätigen Sie durch Klicken auf "zu Schritt 5" die Auswahl.
Es bestehen die folgenden Einschränkungen, die die Möglichkeiten der Meldung begrenzen:
- Wirkstoffe in den Produktarten 6 und 7 können nicht mit Wirkstoffen anderer Produktarten kombiniert werden, da sie in der Regel nicht zu der eigentlichen bioziden Funktion eines Produktes beitragen und als "stille" Wirkstoffe keinen Einfluss auf die maximale Verkehrsfähigkeit nehmen.
- Desinfektionsmittel für die menschliche Hygiene können in der Regel nicht gleichermaßen als Schutzmittel eingesetzt werden bzw. Produkte der Produktart 22 zur Konservierung von Leichen(teilen) oder Tierkadavern nicht als Desinfektionsmittel der Produktarten 2 bis 5.
- Wird ein Wirkstoff in Produktarten mit antimikrobieller Zielrichtung ausgewählt, müssen alle weiteren dem Produkt hinzugefügten Wirkstoffe für dieselben Produktarten ebenso verkehrsfähig sein, da üblicherweise davon auszugehen ist, dass die Wirkstoffe ihre Wirkung in mehreren Produktarten entfalten und damit in diesen Produktarten als Wirkstoff anzusehen wären.
- Wirkstoffe der Produktart 14 können nicht mehr ausgewählt werden (FAQ ChemBiozidDV Nr. 44) und daher auch nicht mit Wirkstoffen anderer Produktarten kombiniert werden, da in diesem Fall Kombinationsprodukte mit anderen Produktarten in der Regel nicht vorliegen können.
Sollten die genannten Gründe für eine dieser Einschränkungen auf Ihr Produkt nicht zutreffen, stellen Sie diese abweichende Eigenschaft nachvollziehbar dar und nehmen Sie bitte Kontakt mit der Bundesstelle für Chemikalien auf: chembioziddv@baua.bund.de
Schritt 5 von 6 - Artikel 95
In Schritt 5 wird für den aktuell betrachteten Wirkstoff die Wirkstoffquelle (Artikel 95 der Biozidverordnung) in der Meldung hinterlegt.
Bitte wählen Sie aus den vorhandenen Alternativen durch Markieren des Markierungsfelds am Zeilenbeginn den/ die zutreffenden Eintrag/ Einträge aus.
Anschließend bestätigen Sie durch Klicken auf "zu Schritt 5" die Auswahl.
Schritt 5 von 6 - Übersicht
In diesem Schritt werden Ihnen die bisherigen Eingaben angezeigt. Es wird zudem unter "Hinweis" ersichtlich, wie der Status für das Produkt wäre.
Sollte der Eintrag zum Wirkstoff fehlerhaft sein, können Sie diesen über das Feld "Wirkstoff löschen" aus der Meldung herausnehmen.
Sofern Ihr Produkt einen oder mehrere weitere Wirkstoffe enthält, wählen Sie bitte das Feld "Weiteren Wirkstoff hinzufügen" aus. Für jeden weiteren Wirkstoff können so die Schritte 2 bis 5 durchlaufen werden.
Die zugeschriebene Wirkung des Produktes wird durch Anklicken des zugehörigen Markierungsfelds "Bestätigung der zugeschriebenen Wirkung*" bestätigt. Hierbei handelt es sich um eine Pflichtangabe.
Meldung von Produkten mit ausschließlich bereits genehmigten Wirkstoffen
Wurde für das Produkt bereits ein Antrag eingereicht und der relevante Zeitpunkt der Genehmigung erreicht, sind die Felder unter der Überschrift "Antragstellung" ausfüllbar. Es müssen dann entsprechend die Angaben zum Antragsverfahren ergänzt werden oder durch das Auswahlfeld ("Antrag wurde nicht / nicht fristgerecht gestellt") angegeben werden, dass ein Antrag nicht oder nicht fristgerecht gestellt wurde.
Hinweis:
Die "R4BP-Nummer" wird im R4BP-System (Register for Biocidal Products) durch die ECHA vergeben. Um eine Zuordnung zu einem Antragsverfahren zu ermöglichen, wird diese Information im Rahmen des Meldeverfahrens erfragt.
Sind alle Eingaben zutreffend, können Sie die Meldung über das Feld "Produkt registrieren" abschließen.
Anschließend werden Ihnen die Details zum Produkt angezeigt. Zudem wird eine Bestätigungs-E-Mail an Sie versendet.
Detailansicht Produkt
In der Produktverwaltung, die über den Menüpunkt "Übergangsregelungen" (nach Anwahl der Menüüberschrift "Meldungsverwaltung") erreichbar ist, steht Ihnen eine Übersicht der aktiven Meldedatensätze in Tabellenform zur Verfügung.
In dieser Ansicht ist Ihnen das der Einstieg in die Funktionen "Produkt bearbeiten", "Wirkstoff bearbeiten", "Bestätigen" und "Deaktivieren" dieses Meldedatensatzes möglich.
In der Detailansicht zum Produkt werden Ihnen die gemeldeten Angaben zu einem Biozidprodukt angezeigt.
In dieser Ansicht ist Ihnen der Einstieg in die Funktionen "Produkt bearbeiten", "Wirkstoff bearbeiten", "Bestätigen" und "Deaktivieren" dieses Meldedatensatzes möglich.
Der Ausdruck des Datenblatts ist Ihnen über das Feld "Datenblatt drucken" möglich.
Es öffnet sich zunächst ein Fenster mit der Ansicht des zu druckenden Datenblatts. Hier haben Sie die Möglichkeit, den Drucker auszuwählen, der verwendet werden soll, bevor Sie den Druck über das Feld "Drucken" bestätigen können.
Produkt bearbeiten
Über Klicken auf das Feld "Produkt bearbeiten" im Produktdatenblatt können Sie die Änderung Ihrer Meldeangaben zu Handelsname, Hersteller, Antragstellung und Wirksamkeit beginnen.
Nachdem Sie die gewünschten Änderungen eingetragen haben, können Sie durch Klicken auf das Feld "Speichern" diesen Vorgang abschließen.
Wirkstoff bearbeiten
Über Klicken auf das Feld "Wirkstoff bearbeiten" im Produktdatenblatt können Sie die Änderung Ihrer Meldeangaben zu dem enthaltenen Wirkstoff bzw. den enthalten Wirkstoffen vornehmen.
Im ersten Schritt wählen Sie den im Produkt enthaltenen Wirkstoff aus, für den Sie eine Änderung vornehmen möchten. Ist mehr als ein Wirkstoff in dem Produkt enthalten, können Sie die Auswahl durch Öffnen des Dropdownmenüs unter "Produkt-Wirkstoff auswählen" treffen, indem Sie den gewünschten Wirkstoff durch Anklicken hinterlegen.
Nachdem Sie die gewünschten Wirkstoff ausgewählt haben, können Sie durch Klicken auf das Feld "Weiter" in den nächsten Schritt wechseln.
Im zweiten Schritt können Sie die Angabe/n zum Wirkstofflieferanten und zur Wirkstoffkonzentration bearbeiten.
Nachdem Sie die gewünschten Änderungen eingetragen haben, können Sie durch Klicken auf das Feld "Speichern" diesen Vorgang abschließen.
Meldung bestätigen
Auf der Startseite werden noch notwendige Bestätigungen für Meldungen angezeigt. Über Klicken auf den hinterlegten Link können Sie mit dem Bestätigen beginnen.
Hinweis:
Sollten Sie auf Ihrer Startseite keine Bestätigungsaufforderung angezeigt bekommen, aber dennoch eine Produktbestätigung vornehmen wollen, können Sie diese über die Produktverwaltung und Klicken des Lupensymbols erreichen.
Durch Anklicken des im Produktdatenblatt verfügbaren Feldes "Bestätigen" können Sie ebenfalls den Bestätigungsprozess beginnen.
In der nur folgenden Übersicht, sehen Sie die aktuell zu Ihrem Produkt hinterlegten Informationen. Wenn die vorliegenden Informationen zutreffend sind, können Sie über Klicken auf "Produkt bestätigen" diesen Prozess abschließen.
Sollten Sie Änderungen an den Angaben zum Produkt oder zum Wirkstoff vornehmen wollen, können Sie diese Schritte über die Felder "Produkt bearbeiten" und/ oder "Wirkstoff bearbeiten" im Produktdatenblatt beginnen. Anschließend können Sie über "Produkt bestätigen" fortfahren.
Sollte systemseitig festgestellt werden, dass notwendige Angaben fehlen, werden Sie über die noch fehlenden Angaben und die Stellen, an denen diese Bearbeitungsschritte vorgenommen werden können, informiert. Nachdem Sie die Angaben ergänzt haben, können Sie über "Produkt bestätigen" fortfahren.
Meldung deaktivieren
In der Detailansicht einer Meldung besteht die Möglichkeit, eine Meldung zu deaktivieren. Über das Feld "Deaktivieren" wird der Prozess begonnen.
Sie gelangen in die folgende Ansicht. Hier können Sie über das Feld "Deaktivieren" den Prozess abschließen oder über das Feld "Abbrechen" den Prozess beenden, ohne die Meldung zu deaktivieren.
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass ein Wiederherstellen einer deaktivierten Meldung im Benutzerkonto nicht möglich ist. Sollte das Aufheben einer Deaktivierung notwendig sein, nehmen Sie bitte Kontakt zur Bundesstelle für Chemikalien (E-Mail Adresse: chembioziddv@baua.bund.de ) auf.
Eine Übersicht der deaktivierten Meldungen steht unter " Übergangsregelungen" zur Verfügung. Bitte wählen Sie in dem Menü "Deaktivierte Meldungen" aus.