Anwenderleitfaden zum elektronischen Formular eBIOMELD

Meldeverfahren (Übergangsregelungen für Altwirkstoffe)

Im Meldeverfahren übermitteln Sie die Daten Ihrer Produkte.

Meldeverfahren

In der Produktverwaltung, die über den Menüpunkt "Meldung Übergangsregelungen" (nach Anwahl der Menüüberschrift "ZUR ÜBERSICHT MELDUNG ÜBERGANGSREGELUNGEN") erreichbar ist, steht Ihnen eine Übersicht der aktiven Meldedatensätze in Tabellenform zur Verfügung. 

Übersicht Meldungen © BAuA

Das Symbol "Lupe" am Ende der Zeile des jeweiligen Produktes öffnet Ihnen die Detailübersicht zu der ausgewählten Meldung, über die das Bearbeiten, Bestätigen und Deaktivieren dieser Meldung möglich ist. 

Ansicht Produktverwaltung © BAuA

Über das Feld "Produkt melden" können Sie den Meldeprozess für ein (neues) Biozidprodukt beginnen. 

Das Feld "Gesamte Liste exportieren" ermöglicht Ihnen, eine Gesamtliste der in Ihrem Benutzerkonto hinterlegten Meldungen im Format ".CSV" zu exportieren. 

Produkt melden 

Die Meldung eines Biozidproduktes erfolgt in fünf Schritten: Angabe von Handelsname, Wirkstoff, Produktart, Artikel 95 und Übersicht.

Schritt 1 von 5 – Handelsname

In diesem Schritt tragen Sie im Feld "Handelsname" den vorgesehenen Handelsnamen für Ihr Produkt ein. 

Hinweis:

Bei Zwei-Komponenten-Produkten beachten Sie bitte FAQ ChemBiozidDV Nr. 21.

Sollten Sie nicht Hersteller des Biozidproduktes sein, haken Sie bitte das Feld "Melder ist nicht der Hersteller" an und füllen Sie die darunter genannten Informationsfelder zum Hersteller aus. 

Zur Bestätigung wählen Sie links unten in dem Fenster das Feld "zu Schritt 2" aus. 

Über das Feld "Abbrechen" können Sie den Prozess beenden und gelangen zurück zur Startseite.

Ansicht Produkt neu anlegen © BAuA

 

Schritt 2 von 5 – Wirkstoff

In diesem Schritt folgt die Auswahl eines Wirkstoffs. 

Ansicht Wirkstoffauswahl © BAuA

Zunächst geben Sie die "Wirkstoffkonzentration (g/kg)" für den Wirkstoff, den Sie in diesem Schritt einfügen möchten, ein. Die Eingabe kann nur in dieser Einheit erfolgen und sollte eine Zahl > 0 mit maximal fünf Nachkommastellen sein. Die Eingabe von Buchstaben (z.B. abweichende Einheiten) ist in diesem Feld nicht möglich. 

Hinweis:

Für durch das Biozidprodukt am Ort der Anwendung hergestellte / freigesetzte Wirkstoffe beachten Sie bitte FAQ ChemBiozidDV Nr. 20.

Anschließend können Sie über Eingabe in das Feld "Suche" die Auswahl der angezeigten Wirkstoffe anpassen. Die Eingabe von CAS- oder EG-Nummer sind an dieser Stelle ebenfalls möglich. 

Den gewünschten Wirkstoff wählen Sie aus, indem Sie den zutreffenden Eintrag durch Anklicken des Kreises rechts am Ende der entsprechenden Zeile markieren. In diesem Schritt kann nur ein Eintrag markiert werden. Das Hinzufügen eines weiteren Wirkstoffs wird in Schritt 5 "Übersicht" möglich. 

Anschließend bestätigen Sie durch Klicken auf "zu Schritt 3" die Auswahl. 

Ansicht Produktart festlegen
Ansicht Produktart festlegen © BAuA

 

Schritt 3 von 5 – Produktart

In diesem Schritt wählen Sie die Produktart(en) für den zuvor festgelegten Wirkstoff aus. 

Die Auswahl erfolgt, indem Sie die Produktart(en) durch Anklicken des Kästchens zu Beginn der Zeile markieren. Bitte wählen Sie an dieser Stelle alle gewünschten Produktarten zu dem Wirkstoff aus. Bitte beachten Sie, dass hier nur die Produktarten aufgeführt werden, für die der gewählte Wirkstoff im Rahmen des Prüfprogramms für Altwirkstoffe bewertet wurde oder wird. 

Anschließend bestätigen Sie durch Klicken auf "zu Schritt 4" die Auswahl. 

Es bestehen die folgenden Einschränkungen, die die Möglichkeiten der Meldung begrenzen:

  • Wirkstoffe in den Produktarten 6 und 7 können nicht mit Wirkstoffen anderer Produktarten kombiniert werden, da sie in der Regel nicht zu der eigentlichen bioziden Funktion eines Produktes beitragen und als "stille" Wirkstoffe keinen Einfluss auf die maximale Verkehrsfähigkeit nehmen.
  • Desinfektionsmittel für die menschliche Hygiene können in der Regel nicht gleichermaßen als Schutzmittel eingesetzt werden bzw. Produkte der Produktart 22 zur Konservierung von Leichen(teilen) oder Tierkadavern nicht als Desinfektionsmittel der Produktarten 2 bis 5.
  • Wird ein Wirkstoff in Produktarten mit antimikrobieller Zielrichtung ausgewählt, müssen alle weiteren dem Produkt hinzugefügten Wirkstoffe für dieselben Produktarten ebenso verkehrsfähig sein, da üblicherweise davon auszugehen ist, dass die Wirkstoffe ihre Wirkung in mehreren Produktarten entfalten und damit in diesen Produktarten als Wirkstoff anzusehen wären.
  • Wirkstoffe der Produktart 14 können nicht mit Wirkstoffen anderer Produktarten kombiniert werden, da in diesem Fall Kombinationsprodukte mit anderen Produktarten in der Regel nicht vorliegen können.

Sollten die genannten Gründe für eine dieser Einschränkungen auf Ihr Produkt nicht zutreffen, stellen Sie diese abweichende Eigenschaft nachvollziehbar dar und nehmen Sie bitte Kontakt mit der Bundesstelle für Chemikalien auf:

chembioziddv@baua.bund.de  

Schritt 4 von 5 – Artikel 95

In Schritt 4 wird für den aktuell betrachteten Wirkstoff die Wirkstoffquelle (Artikel 95 der Biozidverordnung) in der Meldung hinterlegt. 

Artikel95-Lieferant festlegen © BAuA

 

Bitte wählen Sie aus den vorhandenen Alternativen durch Markieren des Markierungsfelds am Zeilenbeginn den/ die zutreffenden Eintrag/ Einträge aus.

Anschließend bestätigen Sie durch Klicken auf "zu Schritt 5" die Auswahl. 

Schritt 5 von 5 - Übersicht

In diesem Schritt werden Ihnen die bisherigen Eingaben angezeigt. Es wird zudem unter "Hinweis" ersichtlich, wie der Status für das Produkt wäre. 

Produktübersicht © BAuA

 

Sollte der Eintrag zum Wirkstoff fehlerhaft sein, können Sie diesen über das Feld "Wirkstoff löschen" aus der Meldung herausnehmen. 

Sofern Ihr Produkt einen oder mehrere weitere Wirkstoffe enthält, wählen Sie bitte das Feld "Weiteren Wirkstoff hinzufügen" aus. Für jeden weiteren Wirkstoff können so die Schritte 2 bis 4 durchlaufen werden. 

Die zugeschriebene Wirkung des Produktes wird durch Anklicken des zugehörigen Markierungsfelds "Bestätigung der zugeschriebenen Wirkung*" bestätigt. Hierbei handelt es sich um eine Pflichtangabe. 

Meldung von Produkten mit ausschließlich bereits genehmigten Wirkstoffen

Wurde für das Produkt bereits ein Antrag eingereicht und der relevante Zeitpunkt der Genehmigung erreicht, sind die Felder unter der Überschrift "Antragstellung" ausfüllbar. Es müssen dann entsprechend die Angaben zum Antragsverfahren ergänzt werden oder durch das Auswahlfeld ("Antrag wurde nicht / nicht fristgerecht gestellt") angegeben werden, dass ein Antrag nicht oder nicht fristgerecht gestellt wurde. 

Hinweis:

Die "R4BP-Nummer" wird im R4BP-System (Register for Biocidal Products) durch die ECHA vergeben. Um eine Zuordnung zu einem Antragsverfahren zu ermöglichen, wird diese Information im Rahmen des Meldeverfahrens erfragt. 

Sind alle Eingaben zutreffend, können Sie die Meldung über das Feld "Produkt registrieren" abschließen. 

Anschließend werden Ihnen die Details zum Produkt angezeigt. Zudem wird eine Bestätigungs-E-Mail an Sie versendet. 

Detailansicht Produkt

In der Produktverwaltung, die über den Menüpunkt "Meldung Übergangsregelungen" (nach Anwahl der Menüüberschrift "ZUR ÜBERSICHT MELDUNG ÜBERGANGSREGELUNGEN") erreichbar ist, steht Ihnen eine Übersicht der aktiven Meldedatensätze in Tabellenform zur Verfügung. 

Übersicht Meldungen © BAuA

 

Das Symbol "Lupe" am Ende der Zeile des jeweiligen Produktes öffnet Ihnen die Detailübersicht zu der ausgewählten Meldung. 

Ansicht Produktverwaltung © BAuA

In der Detailansicht zum Produkt werden Ihnen die gemeldeten Angaben zu einem Biozidprodukt angezeigt.

In dieser Ansicht ist Ihnen das Bearbeiten, Bestätigen und Deaktivieren dieses Meldedatensatzes möglich. 

Detailansicht Produktdatenblatt © BAuA

Der Ausdruck des Datenblatts ist Ihnen über das Feld "Datenblatt drucken" möglich. 

Es öffnet sich zunächst ein Fenster mit der Ansicht des zu druckenden Datenblatts. Hier haben Sie die Möglichkeit, den Drucker auszuwählen, der verwendet werden soll, bevor Sie den Druck über das Feld "Drucken" bestätigen können. 

Meldung bearbeiten

Über Klicken auf das Feld "Bearbeiten" im Produktdatenblatt können Sie die Änderung Ihrer Meldeangaben zum Hersteller und zur Antragstellung beginnen.

Nachdem Sie die gewünschten Änderungen eingetragen haben, können Sie durch Klicken auf das Feld "Speichern" diesen Vorgang abschließen. 

Produkt bearbeiten © BAuA

Meldung bestätigen 

Auf der Startseite werden noch notwendige Bestätigungen für Meldungen angezeigt. Über Klicken auf den hinterlegten Link können Sie mit dem Bestätigen beginnen. 

Startbildschirm eBiomeld © BAuA

Hinweis:

Sollten Sie auf Ihrer Startseite keine Bestätigungsaufforderung angezeigt bekommen, aber dennoch eine Produktbestätigung vornehmen wollen, können Sie diese über die Produktverwaltung und Klicken des Lupensymbols erreichen. 

Durch Anklicken des im Produktdatenblatt verfügbaren Feldes "Bestätigen" können Sie ebenfalls den Bestätigungsprozess beginnen. 

Detailansicht Produktdatenblatt © BAuA

In dem sich dann öffnenden Eintrag "Produkt bestätigen" müssen mit der ChemBiozidDV-hinzugekommene Informationen eingefügt und abschließend bestätigt werden. Es handelt sich dabei um die folgenden Angaben:

  • Wirkstoffkonzentration
  • Wirkstoffquelle/ Artikel 95
  • Herstellerdaten (sofern für das Produkt notwendig)
  • Angaben zur Antragstellung (sofern für das Produkt notwendig)
  • Bestätigung der zugeschriebenen Wirkung

Die Informationen "Wirkstoffkonzentration" und "Wirkstoffquelle" werden für jeden enthaltenen Wirkstoff eingetragen. Das Formular für diesen Schritt können Sie über Klicken auf das Feld "Wirkstoff bearbeiten" öffnen. 

Produkt bestätigen © BAuA

Nachdem Sie die Informationen ergänzt haben, können Sie diese über das Feld "Bearbeiten" speichern und werden anschließend zu dem Produktdatenblatt zurückgeleitet. 

Rufen Sie dort bitte erneut über das Feld "Bestätigen" den Bestätigungsprozess auf. Im Anschluss können Sie die zuvor eingegebenen Informationen sehen. 

Externe Herstellerdaten © BAuA

Bitte ergänzen Sie nun die noch fehlenden Informationen zu Ihrer Meldung. Anschließend können Sie diesen Prozess in dem Feld "Produkt bestätigen" abschließen. 

Meldung deaktivieren

In der Detailansicht einer Meldung besteht die Möglichkeit, eine Meldung zu deaktivieren. Über das Feld "Deaktivieren" wird der Prozess begonnen. 

Detailansicht Produktdatenblatt © BAuA

Am rechten Rand der einzelnen dort angezeigten Meldedatensätze befindet sich das Symbol "Lupe". Wenn Sie darauf klicken, gelangen Sie in das Produktdatenblatt zu dem ausgewählten Meldedatensatz. 

Hinweis zum Auffinden der Detailansicht:

In der Produktverwaltung, die über den Menüpunkt "Meldung Übergangsregelungen" (danach unter der Menüüberschrift "ZUR ÜBERSICHT MELDUNG ÜBERGANGSREGELUNGEN") erreichbar ist, steht Ihnen eine Übersicht der aktiven Meldedatensätze in Tabellenform zur Verfügung.

Übersicht Meldungen © BAuA

 

Sie gelangen in die folgende Ansicht. Hier können Sie über das Feld "Deaktivieren" den Prozess abschließen oder über das Feld "Abbrechen" den Prozess beenden, ohne die Meldung zu deaktivieren. 

Meldung deaktivieren © BAuA

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass ein Wiederherstellen einer deaktivierten Meldung im Benutzerkonto nicht möglich ist. Sollte das Aufheben einer Deaktivierung notwendig sein, nehmen Sie bitte Kontakt zur Bundesstelle für Chemikalien (E-Mail Adresse: chembioziddv@baua.bund.de )  auf. 

Eine Übersicht der deaktivierten Meldungen steht unter "Meldung Übergangsregelungen" zur Verfügung. Bitte wählen Sie in dem Menü "Deaktivierte Produkte" aus. 

Übersicht der deaktivierten Meldungen © BAuA

Häufig gestellten Fragen zur ChemBiozidDV

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