Brand- und Explosionsgefährdung

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Ermittlung und Beurteilung

Tätigkeiten mit besonderer Brand- oder Explosionsgefährdung

Bei den folgenden Tätigkeiten kommt es besonders häufig zu Bränden oder Explosionen:
- großflächige Verteilung des Gefahrstoffes, wie z. B. Versprühen, Streichen, Beschichten oder Tränken
- Öffnen von dicht verschlossenen Behältern, Fässern und Anlagenteilen mit entzündbar, leicht entzündbar und extrem entzündbaren Gefahrstoffen
- Ab- und Umfüllvorgänge von brennbaren Flüssigkeiten und brennbaren Schüttgütern
- Tätigkeiten, bei denen feine Stäube entstehen
- Tätigkeiten mit Zündquellen, Beispiele sind hier Tätigkeiten mit offenem Feuer, Schweiß-, Schneide-, Schleifgeräten oder energiereichem Licht
- Instandhaltungsarbeiten

Methode: Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe: Modul Brand und Explosion

Die Beurteilung von Brand und Explosionsgefährdungen kann mit dem Einfachen Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG) - Modul Brand und Explosion erfolgen. Um die Brand- und Explosionsgefährdung beurteilen zu können, nutzt das EMKG leicht zugängliche Informationen. Die Einstiegsparameter sind in Tabelle 3.4-3 zusammengefasst.

Tab. 3.4-3 Einstiegsparameter zur Beurteilung der Brand- und Explosionsgefährdung
EinstiegsparameterBeurteilung

Gefährlichkeitsgruppe Brand und Explosion

Einstufung: H-Satz der Reihe 200

Die Einstufung ist ein Maß für die von dem Gefahrstoff ausgehende Gefährlichkeit.

Freisetzungsgruppe

Staubungsverhalten, Dampfdruck oder Siedepunkt

Bewertung, wie schnell sich brennbare und explosionsfähige Dämpfe und Stäube in der Luft ausbreiten.

Mengengruppe

Menge während der Tätigkeit

Bewertung der Gefährdung aufgrund der Menge und dem damit verbundenen Schadensausmaß.

Gefährlichkeitsgruppe Brand und Explosion

Die Gefährlichkeitsgruppe ergibt sich aus den H-Sätzen als Bestandteil der Einstufung und Kennzeichnung. Die H-Sätze finden sich auf dem Kennzeichnungsetikett und im Abschnitt 2 des Sicherheitsdatenblatts wieder.

Das Gefährlichkeitspotenzial ausgehend vom Gefahrstoff steigt von Gefährlichkeitsgruppe pc-A zur Gefährlichkeitsgruppe pc-E. In den Gefährlichkeitsgruppen pc-D und pc-E sind die Gefahrstoffe enthalten, die auch ohne Luftsauerstoff zum Brand oder zur Explosion führen können. Aufgrund der hohen Gefährdung führen diese im EMKG direkt in die Maßnahmenstufe 4.

Für Flüssigkeiten ohne Einstufung bezüglich physikalischer Gefahren wird die Gefährlichkeitsgruppe pc-A gewählt. Für alle Feststoffe, insbesondere Stäube und Mischstäube, für die keine Einstufung vorliegt, ist grundsätzlich die Gefährlichkeitsgruppe pc-C zu wählen. Auch die Angabe einer Staubexplosionsklasse führt immer zur Gefährlichkeitsgruppe pc-C.

Tab. 3.4-4 Gefährlichkeitsgruppe Brand und Explosion für eingestufte Gefahrstoffe

Tab. 3.4-4 Gefährlichkeitsgruppe Brand und Explosion für eingestufte Gefahrstoffe

Hinweis: Für Altbestände mit Kennzeichnung nach Stoff- und Zubereitungsrichtlinie können die Zuordnungstabellen auf der EMKG-Internetseite genutzt werden.
Ist ein nicht eingestufter Feststoff nachweislich nicht brennbar und nicht explosions-fähig, reicht die Gefährlichkeitsgruppe pc-A aus. Nicht brennbare Feststoffe, sind z. B. Sand, Gestein, Glas oder gelöschter Kalk. Ist der Gefahrstoff nachweislich nicht explosionsfähig, aber brennbar, dann kann basierend auf der Brennzahl [2] Gefährlichkeitsgruppe pc-A oder pc-B gewählt werden, siehe Tabelle 3.4-5.

Tab. 3.4-5 Gefährlichkeitsgruppe für nicht eingestufte Feststoffe

Tab. 3.4-5 Gefährlichkeitsgruppe für nicht eingestufte Feststoffe

Mengengruppe

Brand- und Explosionsgefährdungen werden durch die Menge des verwendeten Gefahrstoffs beeinflusst. Durch eine Betriebsbegehung kann die verwendete Menge anhand der ausgeführten Tätigkeit ermittelt werden. Anhand des verwendeten Gebindes ist die Zuordnung zur Mengengruppe bereits erkennbar. Das EMKG kennt drei Mengengruppen, die in Tabelle 3.4-6 aufgeführt sind. Es sind die gleichen Mengengruppen wie im Modul Einatmen.

Tab. 3.4-6 Zuordnung der Mengengruppen

Tab. 3.4-6 Zuordnung der Mengengruppen

Freisetzungsgruppe

Um abzuschätzen, wie sehr der Gefahrstoff dazu neigt sich in die Luft auszubreiten und dort zu verweilen, werden Flüssigkeiten und Feststoffe in Freisetzungsgruppen unterteilt, siehe Tabelle 3.4-7. Dieses sind die gleichen wie im Modul Einatmen. Bei flüssigen Gefahrstoffen ergibt sich die Freisetzungsgruppe aus dem Siedepunkt oder dem Dampfdruck des Gefahrstoffs. Bei festen Gefahrstoffen kann die Freisetzungsgruppe qualitativ abgeschätzt werden. Grundsätzlich gilt: Je feiner und trockener der Staub ist, desto eher bildet sich eine explosionsfähige Atmosphäre.

Beim Versprühen ist die Freisetzungsgruppe aufgrund des entstehenden Sprühnebels immer hoch. Wässrige Lösungen, z. B. haushaltsübliche Reinigungsmittel, weisen eine geringe Flüchtigkeit auf; die Freisetzungsgruppe ist niedrig. Erhöhte Anwendungstemperaturen begünstigen die Freisetzung. Wie man die Freisetzungsgruppe für erhöhte Anwendungstemperaturen bestimmt, wird im Leitfaden zum EMKG-Modul Brand und Explosion [3] erklärt.

Bei einigen Tätigkeiten mit Feststoffen kann es zu feinem Staubabrieb kommen, z. B. durch das Fördern, Abwerfen oder Abkippen von Materialien. Da die hierbei freigesetzten Stäube sehr fein sind, ist die Freisetzungsgruppe "hoch" zu wählen. Dies gilt besonders bei Arbeiten mit Granulat oder körnigen Substanzen, die sonst der Freisetzungsgruppe "niedrig" zuzuordnen wären. Bei einer Teilchengröße über 1 Millimeter besteht keine Gefahr einer Staubexplosion mehr.

Tab. 3.4-7 Zuordnung der Freisetzungsgruppe

Tab. 3.4-7 Zuordnung der Freisetzungsgruppe

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