Bei vielen Bauvorhaben muss der Bauherr einen geeigneten Koordinator bestellen.
Koordinatoren nach Baustellenverordnung sind Experten für sicheres Arbeiten und Zusammenarbeiten auf Baustellen. Ihre Aufgaben und die Kriterien für ihre Eignung konkretisiert die Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen 30 (RAB 30).
Die Aufgaben des Koordinators - in der Praxis auch SiGeKo, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator, genannt - werden in § 3 Abs. 2 und 3 der Baustellenverordnung im Einzelnen beschrieben.
Die Kernkompetenzen eines Koordinators sind:
- die Beratung des Bauherrn zur Koordination in Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes in den Bauprozessen, Bauverfahren und Arbeitsweisen sowie in der späteren Nutzung und Instandhaltung des Bauwerks
- die dazugehörige Gestaltung einer effektiven Kommunikation, Moderation und Kooperation
Ein kompetenter Koordinator verfügt zudem über weitere Fachkenntnisse, beispielsweise zur Bauablaufplanung, zur Baustelleneinrichtung, zu Altlasten, zur Abfallentsorgung, zum Brandschutz und zur Verkehrssicherung von Baustellen.
Damit können Koordinatoren den Bauherrn und Planer kompetent beraten und unterstützen. Mit ihrer Hilfe lassen sich die Arbeiten frühzeitig so planen, dass sämtliche Abläufe effektiv und sicher sind.
Bauherr wählt geeigneten Koordinator aus
Mit der Planung von Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten fallen auch maßgebliche Entscheidungen für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz sowie für die Kosten dieser Arbeiten. Die Koordinatoren tragen zum wirtschaftlichen Betrieb des späteren Bauwerkes bei.
Der Bauherr muss immer dann einen oder mehrere Koordinatoren bestellen, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle arbeiten. Der Bauherr oder ein ggf. beauftragter Dritter kann die Aufgaben des Koordinators bei entsprechender Eignung selbst übernehmen. Bei der Auswahl muss der Bauherr sorgfältig vorgehen und die Eignung des Koordinators mit Blick auf die Koordinationsaufgaben und die Anforderungen des Bauvorhabens prüfen. Welche Aufgaben und Befugnisse ein Koordinator hat sowie seine Bestellung an sich sollten die Beteiligten schriftlich vereinbaren. Klare vertragliche Regelungen, abgestimmte Schnittstellen zu anderen Planungsaufgaben und effektive Informationsflüsse im Bauprojekt tragen zu einer wirksamen Koordination bei.
Der jährliche Bundeskoordinatorentag ist eine Veranstaltung für Weiterbildung und Erfahrungsaustausch für Koordinatoren.