Die Fort- und Weiterbildung der Koordinatoren nach Baustellenverordnung auf dem Gebiet arbeitsschutzfachlicher und spezieller Koordinatorenkenntnisse ist eine der Grundvoraussetzungen dafür, dass sie ihre Aufgaben nach § 3 Baustellenverordnung (BaustellV) in vollem Umfang erfüllen können.
Um den Zugang zu den zahlreichen Weiterbildungsangeboten und die Auswahl zu erleichtern, hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) folgende Liste mit den Kontaktdaten von Lehrgangsträgern und Dozenten, die entsprechende Weiterbildungsveranstaltungen anbieten, zusammengestellt.