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Fluchtwege in Arbeitsstätten

Ein Fachgutachten analysiert den Einfluss von Wegbreiten und Einengungen sowie einer zeitlich versetzten Nutzung der Fluchtwege auf die Entfluchtungszeiten.

Vorgaben zu Abmessung von Fluchtwegen enthält die Arbeitsstättenregel ASR A2.3, die der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) derzeit aktualisiert. In einem Gutachten wurde dabei mit Hilfe von Simulationsmodellen untersucht, welchen Einfluss Einengungen und Treppen auf Fluchtwegen sowie eine zeitlich versetzte Nutzung der Fluchtwege auf die Entfluchtungszeit haben.

Zum Schutz der Beschäftigten muss der Arbeitgeber beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten Vorkehrungen treffen, damit sich die Beschäftigten bei Gefahr unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können (ArbStättV § 4 Abs. 4). Die Gestaltung von Fluchtwegen und Notausgängen spielt hierbei eine wesentliche Rolle. In der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" werden hierfür Anzahl, Anordnung und Abmessung der Fluchtwege konkretisiert. Die in der ASR A2.3 enthaltenen Anforderungen stammen z. T. aus früheren Richtlinien. Der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) hat deshalb eine Projektgruppe mit der Prüfung und Fortschreibung der ASR A2.3 beauftragt.

Zur Unterstützung dieser Überarbeitung wurde im Auftrag der BAuA mit einem Fachgutachten untersucht, inwieweit die Breite von Wegen, Treppen, Türen und Einengungen die Entfluchtungszeiten beeinflussen und welchen Einfluss eine zeitlich versetzte Nutzung der Fluchtwege bei mehrgeschossigen Gebäuden hat. In einer ergänzenden Untersuchung wurden die Wechselwirkungen zwischen der Anzahl Ebenen, Anzahl Personen pro Ebene sowie den Treppenbreiten analysiert. Basis des Fachgutachtens sind Berechnungen mit zwei voneinander unabhängigen mikroskopischen Simulationsmodellen sowie Vergleichsrechnungen mit makroskopischen Strömungsmodellen.

Im Ergebnis konnte daraus abgeleitet werden, dass kurze Einengungen auf horizontalen Fluchtwegen kaum Auswirkungen auf die Gesamtentfluchtungszeit sowie auf die Passagezeit einzelner Personen haben. Längere Einengungen auf horizontalen Fluchtwegen, die in der Praxis beispielsweise durch Abstellen von Möbeln in Gängen vorhanden sein können, haben dagegen einen deutlichen Einfluss auf die Entfluchtungszeiten. Dies führt zu Verzögerungen bei der Entfluchtung. Die Analysen zeigen weiterhin, dass ein steter linearer Zusammenhang zwischen Fluchtwegbreite und Gesamtentfluchtungszeit besteht. Treppen im Verlauf von Fluchtwegen führen zu einer Abbremsung des Personenstromes. Besteht ein Fluchtweg aus horizontalen sowie vertikalen Elementen (Treppen), so sind die Einengungen entlang des Ganges einschließlich einer in den Treppenraum mündenden regelkonformen Tür vernachlässigbar, da die eigentliche Flussreduktion durch die Treppen verursacht wird. Bei mehrgeschossigen Gebäuden kann es ab einer bestimmten Personenbelegung der Etagen zu einem Rückstau in den Treppenräumen sowie angrenzenden Bereichen in den Ebenen kommen.

Die Ergebnisse sind umfassend in einem baua: Bericht dargestellt. Zwei Ausgaben des baua: Fokus fassen die Ergebnisse zusammen und erläutern einzelne Themen. Ziel ist es, auf Basis der Ergebnisse des Fachgutachtens die derzeitigen Regelungen für Fluchtwegbreiten in der ASR A2.3 an den Stand der Technik anzupassen.

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