Umsetzen von Arbeitsstättenrecht und Bauordnungsrecht
Ein Rechtsgutachten erläutert das Zusammenwirken von Arbeitsstättenrecht und Bauordnungsrecht.
Bauliche Anforderungen an Arbeitsstätten werden vor allem im Arbeitsstättenrecht und im Bauordnungsrecht formuliert. Auf den ersten Blick ergeben sich nicht nur Schnittstellen, sondern auch Widersprüche. Deren Lösung muss in der Bauplanung erfolgen.
Bei der Planung von Arbeitsstätten und im Vollzug des Arbeitsstättenrechts treten teilweise Konflikte zwischen den Vorgaben von Arbeitsstättenrecht und Bauordnungsrecht zutage. Dies betrifft beispielsweise Geländerhöhen und Absturzsicherungen, Fluchtwege, Raumhöhen sowie die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen.
Im Auftrag der BAuA hat das Zentrum für Sozialforschung Halle e. V. an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, unter der Federführung von Herrn Prof. Dr. Wolfhard Kohte, hierzu ein Rechtsgutachten erstellt.
Mit dem Gutachten sollten die Beziehungen zwischen dem Bauordnungsrecht und dem Arbeitsstättenrecht dargestellt werden. Insbesondere sollten Schnittstellen zwischen beiden Regelungsbereichen ermittelt und bewertet werden sowie tatsächlich oder vermeintlich widersprüchliche Anforderungen aufgedeckt werden.
Im Rechtsgutachten wird herausgearbeitet, dass auf der materiell-rechtlichen Ebene keine Widersprüche bestehen und im Gefahrenschutz strikte Antworten gegeben werden. Arbeitsstättenregeln (ASR) und weitere technische Regeln müssen in Übereinstimmung mit dem materiellen Recht sowie dem Unionsrecht ausgelegt werden. Wenn diese Maßstäbe hinreichend erläutert werden, bieten sie der Praxis einen klaren Rahmen. Die Ergebnisse des Rechtsgutachtens sollen themenbezogen aufgegriffen und für eine leichtere praktische Umsetzung aufbereitet werden.
Bei der Planung von Arbeitsstätten sollen Anforderungen des Arbeitsstättenrechts und die Beiträge der betrieblichen Arbeitsschutzexperten rechtzeitig ermittelt und berücksichtigt werden. Maßgeblich sind jeweils die weitergehenden Anforderungen aus Arbeitsstättenrecht und Bauordnungsrecht. "Weitergehend" ist dabei im Sinn der Gewährleistung eines weitergehenden Schutzes für die Beschäftigten auszulegen.
Zur Lösung bestehender Umsetzungsprobleme hat der Ausschuss für Arbeitsstätten eine Projektgruppe eingerichtet für den Fachaustausch mit der ARGE-Bau und die Erarbeitung von Lösungsvorschlägen.