Arbeitsschutzwissen für die Arbeitsstättenplanung - Neue Planungsinstrumente zur Unterstützung einer arbeitsschutzgerechten Gestaltung bei der Bau-Planung von Arbeitsstätten durch eine bauteilorientierte und maschinenausführbare Aufbereitung des Arbeitsstättenrechts

  • Projektnummer: F 2542
  • Projektdurchführung: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
  • Status: Abgeschlossenes Projekt

Projektbeschreibung:

Beim Planen, Bauen und Ausstatten von Arbeitsstätten sind insbesondere die Arbeitsstättenverordnung und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) zu berücksichtigen. In der Praxis treten dabei teilweise Fehler und Missverständnisse auf. Ein vorangegangenes Projekt der BAuA (F2471) hatte aufgezeigt, wie Planungshilfen auf Basis des Building Information Modeling unterstützen können. Building Information Modeling (BIM) bezeichnet eine Arbeitsmethodik zur Kooperation zwischen den am Bau Beteiligten, beispielsweise Architekt/-innen, Bauingenieur/-innen und Bauunternehmen. Dabei werden alle für den Lebenszyklus eines Bauwerks relevanten Informationen und Daten auf der Grundlage digitaler Modelle erfasst. Die Datenverwaltung, die transparente Kommunikation und die Datenübergabe werden so erleichtert.

Eine Voraussetzung für die Berücksichtigung und richtige Umsetzung von Anforderungen und Lösungsmöglichkeiten des Arbeitsstättenrechts in digitalen Anwendungen und Datenmodellen des Bauwesens ist dessen bauteilorientierte und maschinenausführbare Aufbereitung. Am Beispiel von Fluchtwegen wurde dafür eine mehrstufige Methodik entwickelt und erprobt.

Mit Hilfe von Expertinnen und Experten wurden Wissensbestände strukturell und inhaltlich erschlossen und Anwendungsregeln bauteilorientiert formuliert. Algorithmen und Modellierungsvorgaben für BIM-Modelle wurden ausgearbeitet und mit Testanwendungen geprüft. Es wurde gezeigt, dass eine anwendungsfreundliche maschinenausführbare Aufbereitung von Anforderungen möglich ist. Dadurch können aus der formalen Struktur des Arbeitsstättenrechts nun die in der Bauplanung benötigten Informationen zielgenau aufbereitet und ins BIM überführt werden. Die Ergebnisse wurden vom Projektnehmer, Lehrstuhl für Informatik im Bauwesen, Ruhr-Universität Bochum, für die weitere fachliche Diskussion zusammengestellt.

Die methodischen Ansätze liefern Beiträge zu den Themen Smart Standards und Smart Regulation und können auf andere Anforderungen des Arbeitsschutzrechts übertragen werden. Einflussgrößen sind z. B. Verfügbarkeit und Nutzung digitaler Datenmodelle, relevante Anwendungsfälle sowie ein Bedarf und grundsätzliche Aufgeschlossenheit für digitale Prüfungen.

Weitere Informationen

Kontakt

Fachgruppe 2.6 "Arbeitsstätten, Maschinen- und Betriebssicherheit"

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Fax: 0231 9071-2070