Im BGM laufen alle gesundheitsbezogenen Aktivitäten zusammen. Dazu gehören die Maßnahmen zum Arbeitsschutz, zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement sowie zur betrieblichen Gesundheitsförderung. Hier finden Sie Basisinformationen zu diesem Thema.
Die Organisation aller gesundheitsbezogenen Aktivitäten eines Betriebs im Rahmen eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements hat den Vorteil, dass Gesundheit so als betriebliches Ziel verankert werden kann. Dadurch ist auch eine Einbindung in vorhandene Managementprozesse möglich.
Arbeitsschutz und Betriebliches Eingliederungsmanagement als Ausgangsbasis
Als Ausgangsbasis bieten sich die gesetzlich verbindlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes an. Eine Schlüsselrolle spielen hier die Gefährdungsbeurteilung und die daraus folgenden Interventionen. Auch das ebenfalls gesetzlich verankerte Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) kann als Einstieg in den Aufbau eines Gesundheitsmanagements beziehungsweise einer gesundheitsförderlichen Organisation genutzt werden. Unterstützung und Beratung beim Aufbau eines BGM bieten unter anderem Betriebsärzte, Sicherheitsfachkräfte und Krankenkassen.
Von Einzelmaßnahmen zu gesundheitsförderlicher Organisationsentwicklung
Ein großer Teil der im BGM zu organisierenden Maßnahmen ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung und basiert damit auf dem Arbeitsschutzgesetz. Der Ablauf der Gefährdungsbeurteilung – also die Planung, Durchführung, Evaluation und Dokumentation – ist gesetzlich festgeschrieben. Arbeitsschutzmaßnahmen reichen vom Schutz vor physischen Gefährdungen durch Hitze, Kälte oder Gefahrstoffe über arbeitsmedizinische Vorsorge bis hin zu organisatorischen Interventionen zum Abbau psychischer Belastung.
Der Betrieb als "Setting"
Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Möglichkeiten, zusätzliche gesundheitsbezogene Aktivitäten durchzuführen. Das können einzelne Kurse und Seminare (zum Beispiel zu Bewegung, Stressreduktion, Nikotinentwöhnung) ebenso sein wie zusätzliche Vorsorgeangebote oder auch die umfassende gesundheitsförderliche Organisationentwicklung. Der Betrieb dient bei freiwilligen Angeboten als sogenanntes "Setting". Damit ist ein Ort gemeint, an dem die Menschen einen großen Teil ihrer Lebenszeit verbringen. Insofern sind sie auch dort für Gesundheitsangebote erreichbar, was genutzt werden sollte. Durch das Präventionsgesetz wurde dieser Ansatz gestärkt.
Bei der Auswahl von Maßnahmen auf Wirksamkeit achten
Bei der Auswahl von Maßnahmen sollte ihre nachgewiesene Wirksamkeit, idealerweise in Bezug auf festgelegte Gesundheitsziele, ausschlaggebend sein. Dafür bietet sich der Rückgriff auf Wirksamkeitsanalysen an, die mit den Methoden der evidenzbasierten Arbeitsmedizin erstellt wurden. Eine Übersicht zum Nutzen betrieblicher Präventionsmaßnahmen liefert zum Beispiel die systematische Literaturauswertung der Initiative Gesundheit und Arbeit (iga-Report 28). Sie können diese Publikation im Bereich Veröffentlichungen herunterladen.
Die Beschäftigten von Anfang an einbeziehen
Wenn das Ziel eine gesundheitsförderliche Organisation in einem umfassenden Sinn ist, sollten die Beschäftigten soweit wie möglich in alle Prozesse einbezogen werden. Für diese Beteiligung, die von der Analyse bis zur Umsetzung von Maßnahmen reichen sollte, bieten sich zum Beispiel der Arbeitsschutzausschuss oder auch Gesundheitszirkel an. Mehr Informationen dazu finden Sie auf den Seiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.