Der rechtliche Begriff "Biostoffe" umfasst insbesondere Bakterien, Viren, Pilze und Parasiten, aber auch Zellkulturen von denen tätigkeitsbedingt Risiken am Arbeitsplatz ausgehen können. Die Gesamtheit der zu betrachtenden Biostoffe umfasst mehrere zehntausend Arten einschließlich ihrer gentechnisch veränderten Formen. Die Vielfalt reicht von der harmlosen Bäckerhefe bis hin zum tödlichen Ebola-Virus.
Arbeitsplätze mit solchen Tätigkeiten findet man u.a. im Labor aber auch im Gesundheitswesen, der Tierhaltung und der Abfallwirtschaft. Für Beschäftigte müssen gesundheitliche Risiken, wie Infektionen aber auch sensibilisierende und toxische Wirkungen im Sinne des Gesundheitsschutzes im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz, berücksichtig werden. Die Grundlage dafür bildet das die Biostoffverordnung konkretisierende Technische Regelwerk für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA). Neben der Beantwortung von Fragen zur Epidemiologie arbeitsplatzbedingter Infektionserkrankungen, sind Schwerpunkte wie die Entdeckung bislang unbekannter oder veränderter Biostoffe, der Wandel der Arbeit sowie veränderte klimatische Bedingungen und die Berücksichtigung über den Arbeitsschutz hinausgehender rechtlicher Rahmenbedingungen des Infektionsschutzes, besondere Herausforderungen.
Zu den Aufgaben der Gruppe 4.II.1 "Biostoffe im Arbeitsschutz" zählen die Durchführung von Forschungsprojekten, der Wissenstransfer, die Politikberatung, und die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben.
Hierzu zählen insbesondere, die
- Konzeption und Begleitung von Studien und Expertentreffen zu epidemiologischen Fragen im Bereich arbeitsplatzbedingter Infektionserkrankungen
- Beiträge zur Weiterentwicklung der Schnittstelle Infektionsschutz - Arbeitsschutz
- Entwicklung, Bearbeitung und Beratung zu Themen der Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit Biostoffen
- Beratung und Mitwirkung bei übergeordneten Fragen der deutschen und europäischen Rechts- und Regelsetzung zum Arbeitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
- Mitarbeit im Bereich der gesetzlichen Aufgaben der Biozidverordnung bei der Bewertung von Biozidprodukten und Biozidwirkstoffen, die biologische Arbeitsstoffe enthalten
- Beratung und Wissensmanagement zur Arbeitsmedizin bei arbeitsbedingten Infektionskrankheiten und Beiträge zur arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung
- Beiträge zur Einstufung biologischer Arbeitsstoffe in Risikogruppen
- Mitwirkung in der universitären Lehre und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
- Geschäftsführung und Mitarbeit in den Gremien des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS)