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Gruppe 4.I.2 REACH-Bewertungs­stelle Arbeitsschutz

Im Rahmen der REACH-Verordnung ist der Fachbereich 4 der BAuA die "Bewertungsstelle für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten" (kurz "REACH-Bewertungsstelle Arbeitsschutz").

Die REACH-Bewertungsstelle Arbeitsschutz ist dafür zuständig, Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer beim Umgang mit Chemikalien zu entwickeln und voranzutreiben. Die Aufgaben sind im Fachbereich 4 angesiedelt und als Prozess über die Fachgruppen verteilt. Unter Berücksichtigung der Exposition und toxikologischen Bewertung der Stoffe sowie sozioökonomischer Aspekte wird das am besten geeignete Instrument zum Gefahrstoffmanagement ausgewählt. Die Organisation des Prozesses erfolgt über die Gruppe 4.I.2.

Dabei werden die folgenden Themenfelder behandelt:

  • harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung
  • Zulassungspflicht
  • Beschränkung
  • Dossierbewertung
  • Stoffbewertung
  • REACH-CLP-Biozid-Helpdesk mit

    • Beantwortung von Anfragen
    • Beratung von Firmen zu REACH
    • Informationsveranstaltungen

Kontakt

WissD'in Dr. Gudrun Walendzik

Grupenleiterin Gruppe 4.I.2 "REACH-Bewertungs­stelle Arbeitsschutz"

Weitere Kontaktmöglichkeiten

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