Auswirkungen der REACH-Verordnung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Die REACH-Verordnung richtet sich nicht nur an Hersteller und Inverkehrbringer von Chemikalien, sondern auch an alle Beschäftigten, die beruflich mit diesen Stoffen Kontakt haben. Informieren Sie sich auf dieser Seite über die Auswirkungen der REACH-Verordnung auf den Arbeitsschutz.
Als Bewertungsstelle für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten im Rahmen der REACH-Verordnung (kurz "REACH - Bewertungsstelle Arbeitsschutz") übernehmen wir hoheitliche Aufgaben und beraten Sie zum Arbeitsschutz beim Umgang mit Chemikalien.
Viele Fragen zur REACH-Verordnung werden bereits von einer Bekanntmachung des AGS beantwortet (BekGS 409). Sie kann Ihnen die Anwendung der REACH-Verordnung in der Praxis erleichtern. Unter "Publikationen und Dokumente" haben wir außerdem Erläuterungen zum Vergleich Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutz und Expositionsszenarium nach REACH und zu den Luftgrenzwerten am Arbeitsplatz ergänzt.