Nationaler Focal Point der EU-OSHA

Die Focal Points fungieren als Schnittstelle zwischen der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) und dem nationalen Arbeitsschutz. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) als offizielle Vertreterin benannt und nimmt seit Anfang 2015 die Funktion des deutschen Focal Points (FOP) wahr.

Seit ihrer Gründung 1996 hat sich die EU-OSHA zu einer zentralen Drehscheibe für die Verbreitung von Arbeitsschutzwissen in Europa entwickelt. Sie koordiniert mittlerweile ein globales Netzwerk von Arbeitsschutzverantwortlichen aus aktuell 38 teilnehmenden Staaten. Focal Points befinden sich in jedem Mitgliedstaat und in den Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) sowie in den Kandidaten- und potenziellen Kandidatenländern.

Die Focal Points werden von den Regierungen als offizielle Vertreter der EU-OSHA in den einzelnen Ländern benannt. Jeder Focal Point verwaltet sein eigenes dreigliedriges Netzwerk. Dazu gehören staatliche Arbeitsschutzakteure und Vertreter von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen sowie andere relevante Akteure aus dem nationalen Arbeitsschutz.

Der Focal Point organisiert den Wissenstransfer zwischen der EU-OSHA und den nationalen Arbeitsschutzakteuren. Darüber hinaus beteiligt sich der Focal Point aktiv an der Planung und Umsetzung der EU-OSHA-Kampagnen auf nationaler Ebene. Er wirkt an der Auswahl der nationalen Kandidaten für den europäischen Wettbewerb mit und benennt nationale Sachverständige für die Gruppen und Seminare der Agentur.

Aufgaben der Focal Points

Gemäß Gründungsverordnung und einem durch den Verwaltungsrat verabschiedeten Dokument "Current guidance on basic requirements 2003" sind die Mitgliedstaaten vertraglich verpflichtet, die Initiativen der Agentur durch Informationen und Feedback aus den jeweiligen Mitgliedstaaten sowie durch ihre Arbeit mit nationalen Netzwerken zu unterstützen.

Jährlich werden die Pflichtaufgaben der FOPs in einem Arbeitsplan mit der Agentur festgelegt (Mandatory list). Die Aufgaben umfassen beispielsweise die Unterstützung der Europäischen Kampagne, die Benennung nationaler Experten zur Teilnahme an Fachveranstaltungen sowie für die Zuarbeit und Durchsicht von Expertisen, z. B. zum Thema psychosoziale Belastungen oder der europaweiten Unternehmensbefragung ESENER III.

Um die Ressourcen des Netzwerks optimal zu nutzen und sich auf die Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten einzustellen, verfolgt die Agentur seit 2013 neben dieser "Mandatory list" (Liste mit Pflichtaufgaben) einen "Portfolio-Ansatz" mit freiwilligen Aufgaben, die das nationale FOP-Netzwerk für sich auswählen kann. Ziel des "Portfolio-Ansatzes" ist es, dass die Netzwerkpartner sich für die Projekte engagieren, bei denen sie sich einen Mehrwert versprechen. Damit kann auch die Agentur Produkte und Dienstleistungen bereitstellen, die an die Erfordernisse der einzelnen Mitgliedstaaten angepasst sind.

nach oben

Partner des Deutschen Focal Points

Die Basis für die Arbeit des deutschen Focal Points bildet das nationale Netzwerk. Aufgrund des komplexen nationalen Arbeitsschutzsystems sind Repräsentanten der wichtigsten Institutionen / Interessensgruppen vertreten, um die Informationen der Agentur in ihren Netzwerken weiter zu verbreiten bzw. eigene Informationen und Ergebnisse an die Agentur zu übermitteln:

Die Länder werden durch die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (SenIAS) in Berlin vertreten, welche die Informationen aus den Ländern koordiniert und regelmäßig dem Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) berichtet.
www.berlin.de/sen/ias/

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Er ist für die Einbeziehung aller Unfallversicherungsträger ins Netzwerk verantwortlich.
www.dguv.de

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) vertritt die Gewerkschaften gegenüber den politischen Entscheidungsträgern, Parteien und Verbänden in Bund, Ländern und Gemeinden und koordiniert die gewerkschaftlichen Aktivitäten.
www.dgb.de

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) ist der sozialpolitische Spitzenverband der deutschen Wirtschaft. Zentrale Aufgabe der BDA ist es, die unternehmerischen Interessen im Bereich der Sozialpolitik aktiv zu vertreten.
www.arbeitgeber.de

Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) ist eine auf Dauer angelegte Strategie von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern zur Stärkung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Ziel ist es, die bereits bestehenden Arbeitsschutzmaßnahmen einheitlich und transparent zu regeln und ihre Umsetzung am Arbeitsplatz nachhaltig voranzutreiben.
www.gda-portal.de

Die Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) ist eine gemeinsame Plattform von Verbänden und Institutionen der Wirtschaft, Unternehmen, Gewerkschaften, der Bundesagentur für Arbeit, Sozialversicherungsträgern, Kammern und Stiftungen. Gemeinsam mit der Politik setzen sie sich für eine neue, nachhaltige Arbeitskultur ein. Beratung und Information, Austauschmöglichkeiten sowie ein Förderprogramm für Projekte gehören ebenso zum Angebot der Initiative wie inspirierende Beispiele aus der Praxis. (Zur Zeit kein/e Vertreter/in)


www.inqa.de

Der Bund ist durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und die BAuA vertreten. Als maßgebliche Ressortforschungseinrichtung berät die BAuA das BMAS in allen Fragen zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie zur menschengerechten Gestaltung der Arbeitsbedingungen. Hierfür stellt die BAuA aktuelle Erkenntnisse aus Forschung und Umsetzung zur Verfügung.
www.bmas.de
www.baua.de

Weitere Informationen

Kontakt

Nathalie Henke

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Friedrich-Henkel-Weg  1-25
44149 Dortmund

Weitere Kontaktmöglichkeiten