Die Überarbeitung der TRGS 559 erfolgt insbesondere in Hinblick auf den vom AGS beschlossenen Beurteilungsmaßstab zu Quarz (A-Staub). Branchen oder Unternehmen, die den Beurteilungsmaßstab auch nach wiederholter Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nicht einhalten können, sollen Informationen (z. B. zu Tätigkeiten, getroffenen Schutzmaßnahmen und Expositionsniveaus) in die Erarbeitung der TRGS 559 einbringen.
- Datum 25.08.2016