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Empfehlung der Kommission vom 19. September 2003 über die Europäische Liste der Berufskrankheiten (2003/670/EG)

Der europäische Blick auf die Berufskrankheiten

Bei der Europäischen Liste der Berufskrankheiten handelt es sich nicht um eine gesetzlich verbindliche Regelung. Sie ist als Empfehlung mit insbesondere präventiver Zielrichtung zu betrachten.

Amtsblatt Nr. L 238 vom 25/09/2003 S. 0028 - 0034

Im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften vom 25.09.2003 empfiehlt die damit beauftragte Kommission den Mitgliedstaaten der Europäischen Union u. a. - unbeschadet günstigerer einzelstaatlicher Regelungen -, die im Anhang I als "Europäische Liste der Berufskrankheiten" erarbeitete BK-Aufzählung in ihre Rechts- oder Verwaltungsvorschriften aufzunehmen.

Für Krankheiten, die nicht im Anhang I dieser Empfehlung enthalten sind, deren berufliche Verursachung und Berufsbezogenheit jedoch nachgewiesen werden können, wird die Aufnahme eines Anspruchs auf Entschädigung wie im Fall einer Berufskrankheit angeregt. Insbesondere wird dies befürwortet, wenn die betreffende Erkrankung im Anhang II genannt ist.

Wichtiger Hinweis:

Bei der Europäischen Liste der Berufskrankheiten handelt es sich nicht um eine gesetzlich verbindliche Regelung. Sie ist als Empfehlung mit insbesondere präventiver Zielrichtung zu betrachten. Für die in den Anhängen I und II bezeichneten Krankheiten und deren berufliche Verursachung lassen sich keine Entschädigungsansprüche im Hinblick auf das deutsche Versicherungsrecht herleiten.

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