Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe
Eine Handlungshilfe für die Anwendung der Gefahrstoffverordnung in Klein- und Mittelbetrieben bei Gefahrstoffen ohne Arbeitsplatzgrenzwert
Am 1. Januar 2005 ist die neue Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in Kraft getreten. Wie bei anderen Gefährdungen am Arbeitsplatz auch, muss vor Aufnahme von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung) vorgenommen werden. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung sind Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und Dritter. Diese sind in der neuen GefStoffV in Maßnahmenpaketen zusammengefasst, die aufeinander aufbauen und als Schutzstufen bezeichnet werden. In jeder Schutzstufe werden Anforderungen zu Ersatzlösungen, Technik, Organisation, Schutzausrüstung beschrieben. Zu den einzelnen Schutzstufen gehören auch Vorgaben und Kriterien zur Überprüfung der Wirksamkeit getroffener (oder bereits vorhandener) Schutzmaßnahmen sowie deren Dokumentation. Die Schutzstufen beschreiben das für eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen notwendige Maßnahmenpaket. Für Tätigkeiten mit gekennzeichneten Gefahrstoffen ohne Arbeitsplatzgrenzwert will Ihnen das Einfache Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe bei der Auswahl und Umsetzung helfen.
Bibliografische Angaben
Titel: Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe. Eine Handlungshilfe für die Anwendung der Gefahrstoffverordnung in Klein- und Mittelbetrieben bei Gefahrstoffen ohne Arbeitsplatzgrenzwert
2. Auflage.
Dortmund:
, 2006.
ISBN: 3-88261-505-2, Seiten: 23, Papier, PDF-Datei
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