Zulassung von Biozid-Produkten: Exposition und Maßnahmen

Die Richtlinie 98/8/EG regelt das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten. Ihre nationale Umsetzung erfolgte durch das Biozidgesetz, u. a. in Form der Neufassung des Chemikaliengesetzes, und die Biozidzulassungsverordnung. Nähere Angaben zum Zulassungsverfahren finden sich in einem die Richtlinie begleitenden europäischen Regelwerk, den Technical Notes for Guidance (TNsG). Das TNsG "Human Exposure to Biocidal Products" gibt Anleitungen für die Expositionsabschätzung von Arbeitnehmern und Verbrauchern. Es beschreibt das methodische und spezifische Vorgehen bei der Ermittlung und Beurteilung der überwiegend dermalen Exposition. Dieses Verfahren der Expositionsermittlung und -beurteilung ist über den Bereich der Biozide hinaus von grundsätzlicher Bedeutung.

In dem Dokument sind einige Verwendungsmuster für die verschiedenen bioziden Produktarten und die verfügbaren Expositionsdaten und -modelle zusammengestellt. Empfohlen wird ein abgestuftes Beurteilungsverfahren, das vorhandene Expositionsinformationen optimal nutzt und aufwändige Messungen auf kritische Verwendungen beschränkt.

Dieser Artikel ist in der Zeitschrift "Gefahrstoffe - Reinhaltung der Luft", Volume 63, Nr. 11-12, S. 455-459 (www.gefahrstoffe.de) erschienen.

Bibliografische Angaben

Titel:  Zulassung von Biozid-Produkten: Exposition und Maßnahmen. 

Verfasst von:  J. Auffarth, K. Macho, D. Holthenrich, U. Schlüter, E. Lechtenberg-Auffarth

in: Gefahrstoffe - Reinhaltung der Luft, Volume 63, Nr. 11-12, 2003.  Seiten: 455-459

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