Schutz der Beschäftigten vor Infektionen durch hochpathogene aviäre Influenzaviren
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) verweist angesichts der sich bundesweit ausbreitenden "Vogelgrippe" (aviäre Influenza) auf die Empfehlung des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) "Spezielle Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor Infektionen durch hochpathogene aviäre Influenzaviren (Klassische Geflügelpest, "Vogelgrippe")".
- Datum 3. November 2025
Die Empfehlung des ABAS (Beschluss 18/2023) kann auf der Internetseite der BAuA heruntergeladen werden.
Zu den Aufgaben des ABAS gehört es, neben den Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe weitere Empfehlungen auszusprechen, wie die Anforderungen der Biostoffverordnung erfüllt werden können. Die BAuA führt die Geschäfte des Ausschusses.