Gefährdungsbeurteilung für kommunale Ordnungsdienste

Dieser Praxisleitfaden soll Sie bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung für Ihren kommunalen Ordnungsdienst unterstützen.

Nutzungshinweise

  1. Vollständigkeit
    Die Handlungshilfen stellen Muster-Gefährdungsbeurteilungen dar. In den Handlungshilfen sind die häufig anzutreffenden Gefährdungen und eventuell möglichen Maßnahmen genannt. Grundsätzlich kann keine Vollständigkeit vorausgesetzt werden. Die Gefährdungsbeurteilung muss immer um betriebsspezifische Aspekte ergänzt werden. Das heißt, die in der Datenbank angebotenen Handlungshilfen sind als unterstützende, nicht aber die Gefährdungsbeurteilung ersetzende Instrumente, anzusehen.
  2. Vor-Ort-Betrachtung
    Die Handlungshilfen können die Vor-Ort-Betrachtung im Unternehmen nicht ersetzen, da die hier beispielhaft betrachteten Betriebszustände betriebliche Besonderheiten nicht oder nur zum Teil berücksichtigen können. Es ist daher immer zu prüfen, ob die Aussagen auf die jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten übertragen werden können und ob gegebenenfalls zusätzliche Gefährdungen relevant sind. Sollten zusätzliche Gefährdungen vorhanden sein, so sind die Handlungshilfen entsprechend zu ergänzen.
  3. Risikobewertung
    Die Risikobewertung führt der Arbeitgeber beziehungsweise die für die Gefährdungsbeurteilung verantwortliche Person durch. In den Handlungsanleitungen sind nur Muster-Vorschläge genannt. Auch bei der Risikobewertung sind immer die betrieblichen Gegebenheiten zu berücksichtigen.
  4. Handlungsbedarf
    Der Handlungsbedarf wird durch das im Unternehmen akzeptierte Risiko bestimmt. Dieses legt in erster Linie der Arbeitgeber beziehungsweise die verantwortliche Person fest. Dabei sind Gesetze, Verordnungen und Vorschriften einzuhalten.
  5. Dynamischer Prozess
    Arbeitsschutz im Betrieb unterliegt als dynamischer Prozess einem ständigen Wandel. Daher ist auch die Gefährdungsbeurteilung zu aktualisieren. Sie ist spätestens anzupassen, wenn sich die betrieblichen Gegebenheiten, Erkenntnisse, Technologien, Stand der Technik usw. ändern.
  6. Dokumentation
    Eine bestimmte Form der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung ist nicht vorgeschrieben. Entsprechend dem Arbeitsschutzgesetz muss die Dokumentation mindesten die folgenden Punkte enthalten:

    • Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG,
    • festgelegte Maßnahmen des Arbeitsschutzes (§ 3 Abs. 1 ArbSchG),
    • Ergebnis der Überprüfung der Wirksamkeit der Arbeitsschutzmaßnahmen (§ 3 Abs. 1 Satz 2 ArbSchG)

Die vorliegenden Handlungshilfen können in angepasster Form als Dokumentation genutzt werden.

Seit Mitte der 1990er Jahre erfährt der Außendienst der Ordnungsbehörden eine erhebliche Ausweitung seiner Tätigkeiten und Arbeitszeiten. Gerade in Großstädten nähert sich das Aufgabengebiet immer mehr dem der Schutz- und Bereitschaftspolizei an und das Gefährdungs- und Belastungsspektrum für die Beschäftigten des kommunalen Ordnungsdienstes weitet sich permanent aus. So gehören Beleidigungen bis hin zu Bedrohungen mittlerweile zum Alltag der Angestellten.

Der Praxisleitfaden macht deutlich, dass eine systematische Vorgehensweise und Kenntnisse über die Tätigkeiten gute Grundlagen für die Beurteilung der Arbeitsbedingungen sind. Sie werden im Leitfaden schrittweise durch die einzelnen Schritte der Gefährdungsbeurteilung geführt und erhalten Tipps für Ihre eigene Vorgehensweise.

Der Leitfaden bietet Ihnen außerdem ab dem vierten Kapitel ausgearbeitete Beispiele möglicher Gefährdungen und Belastungen der kommunalen Ordnungsdienste an, an denen Sie sich bei der Erstellung Ihrer eigenen Gefährdungsbeurteilung orientieren können.

Als erstes Schwerpunktthema werden die psychischen Belastungsfaktoren behandelt, die anderen Gefährdungsfaktoren folgen als zweiter Schwerpunkt.

Im Anhang sind weitere praxisnahe Hilfen für die Umsetzung von Maßnahmen angefügt.

Darüber hinaus finden politisch Verantwortliche im „Projektbericht zum Praxisleitfaden zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung" übergeordnete Handlungsempfehlungen.

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Anbieter:Unfallkasse Hessen

Gültigkeitsmerkmale

Gefährdungsart

  • Gefährdungsübergreifend

Branche

  • (0) Branchenübergreifend

Bearbeitungsdatum 12.11.2018

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