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Dieser Praxisleitfaden soll Sie bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung für Ihren kommunalen Ordnungsdienst unterstützen.
Dokumentation
Eine bestimmte Form der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung ist nicht vorgeschrieben. Entsprechend dem Arbeitsschutzgesetz muss die Dokumentation mindesten die folgenden Punkte enthalten:
Die vorliegenden Handlungshilfen können in angepasster Form als Dokumentation genutzt werden.
Seit Mitte der 1990er Jahre erfährt der Außendienst der Ordnungsbehörden eine erhebliche Ausweitung seiner Tätigkeiten und Arbeitszeiten. Gerade in Großstädten nähert sich das Aufgabengebiet immer mehr dem der Schutz- und Bereitschaftspolizei an und das Gefährdungs- und Belastungsspektrum für die Beschäftigten des kommunalen Ordnungsdienstes weitet sich permanent aus. So gehören Beleidigungen bis hin zu Bedrohungen mittlerweile zum Alltag der Angestellten.
Der Praxisleitfaden macht deutlich, dass eine systematische Vorgehensweise und Kenntnisse über die Tätigkeiten gute Grundlagen für die Beurteilung der Arbeitsbedingungen sind. Sie werden im Leitfaden schrittweise durch die einzelnen Schritte der Gefährdungsbeurteilung geführt und erhalten Tipps für Ihre eigene Vorgehensweise.
Der Leitfaden bietet Ihnen außerdem ab dem vierten Kapitel ausgearbeitete Beispiele möglicher Gefährdungen und Belastungen der kommunalen Ordnungsdienste an, an denen Sie sich bei der Erstellung Ihrer eigenen Gefährdungsbeurteilung orientieren können.
Als erstes Schwerpunktthema werden die psychischen Belastungsfaktoren behandelt, die anderen Gefährdungsfaktoren folgen als zweiter Schwerpunkt.
Im Anhang sind weitere praxisnahe Hilfen für die Umsetzung von Maßnahmen angefügt.
Darüber hinaus finden politisch Verantwortliche im „Projektbericht zum Praxisleitfaden zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung" übergeordnete Handlungsempfehlungen.
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© Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin