Arbeitsbedingungen in Mühlenbetrieben verbessern (ASI 10.4)

Mit der Handlungshilfe "Arbeitsbedingungen in Mühlenbetrieben verbessern" können primär kleine und mittlere Mühlen ihre Arbeitsabläufe optimieren. Sie stellen damit sicher, dass Sie Gefährdungen, Risiken und unnötige Belastungen in Ihrem Betrieb frühzeitig erkennen und Maßnahmen einleiten.

Nutzungshinweise

  1. Vollständigkeit
    Die Handlungshilfen stellen Muster-Gefährdungsbeurteilungen dar. In den Handlungshilfen sind die häufig anzutreffenden Gefährdungen und eventuell möglichen Maßnahmen genannt. Grundsätzlich kann keine Vollständigkeit vorausgesetzt werden. Die Gefährdungsbeurteilung muss immer um betriebsspezifische Aspekte ergänzt werden. Das heißt, die in der Datenbank angebotenen Handlungshilfen sind als unterstützende, nicht aber die Gefährdungsbeurteilung ersetzende Instrumente, anzusehen.
  2. Vor-Ort-Betrachtung
    Die Handlungshilfen können die Vor-Ort-Betrachtung im Unternehmen nicht ersetzen, da die hier beispielhaft betrachteten Betriebszustände betriebliche Besonderheiten nicht oder nur zum Teil berücksichtigen können. Es ist daher immer zu prüfen, ob die Aussagen auf die jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten übertragen werden können und ob gegebenenfalls zusätzliche Gefährdungen relevant sind. Sollten zusätzliche Gefährdungen vorhanden sein, so sind die Handlungshilfen entsprechend zu ergänzen.
  3. Risikobewertung
    Die Risikobewertung führt der Arbeitgeber beziehungsweise die für die Gefährdungsbeurteilung verantwortliche Person durch. In den Handlungsanleitungen sind nur Muster-Vorschläge genannt. Auch bei der Risikobewertung sind immer die betrieblichen Gegebenheiten zu berücksichtigen.
  4. Handlungsbedarf
    Der Handlungsbedarf wird durch das im Unternehmen akzeptierte Risiko bestimmt. Dieses legt in erster Linie der Arbeitgeber beziehungsweise die verantwortliche Person fest. Dabei sind Gesetze, Verordnungen und Vorschriften einzuhalten.
  5. Dynamischer Prozess
    Arbeitsschutz im Betrieb unterliegt als dynamischer Prozess einem ständigen Wandel. Daher ist auch die Gefährdungsbeurteilung zu aktualisieren. Sie ist spätestens anzupassen, wenn sich die betrieblichen Gegebenheiten, Erkenntnisse, Technologien, Stand der Technik usw. ändern.
  6. Dokumentation
    Eine bestimmte Form der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung ist nicht vorgeschrieben. Entsprechend dem Arbeitsschutzgesetz muss die Dokumentation mindesten die folgenden Punkte enthalten:

    • Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG,
    • festgelegte Maßnahmen des Arbeitsschutzes (§ 3 Abs. 1 ArbSchG),
    • Ergebnis der Überprüfung der Wirksamkeit der Arbeitsschutzmaßnahmen (§ 3 Abs. 1 Satz 2 ArbSchG)

Die vorliegenden Handlungshilfen können in angepasster Form als Dokumentation genutzt werden.

Mit der Handlungshilfe "Arbeitsbedingungen in Mühlenbetrieben verbessern" können primär kleine und mittlere Mühlen ihre Arbeitsabläufe optimieren. Sie stellen damit sicher, dass Sie Gefährdungen, Risiken und unnötige Belastungen in Ihrem Betrieb frühzeitig erkennen und Maßnahmen einleiten.
Damit kommen Sie auch Ihren Aufgaben in Bezug auf den Arbeitsschutz nach: Der Arbeitgeber muss die mit den einzelnen Arbeiten verbundenen Gefährdungen ermitteln, Maßnahmen festlegen und dokumentieren. Das klingt aufwändiger, als es tatsächlich ist. Denn: Vieles tun Sie ohnehin schon, sonst würde Ihr Betrieb gar nicht laufen.
Wenn Sie Fragen haben, lassen Sie sich von Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Betriebsarzt oder der BGN beraten.
Die Gefährdungsbeurteilung "Arbeitsbedingungen in Mühlenbetrieben verbessern" besteht aus drei Bereichen (A, B und C) mit verschiedenen Bausteinen. Die Themenbausteine des Bereichs A und B1 enthalten die Aspekte, die für den gesamten Betrieb zutreffen. Im Bereich ab B2 sind die Gefährdungen und Maßnahmen für einzelne Betriebsbereiche zusammengestellt. Sie müssen hier nur die Bausteine bearbeiten, die für Ihren Betrieb auch zutreffen.
Kursiv gedruckte Hinweise am Ende eines Check-Punktes weisen auf Arbeits-Sicherheits-Informationen bzw. Arbeitshilfen der BGN hin. Sie sind auf der aktuellen BGN-DVD und im Internet unter www.bgn.de verfügbar.

Weiter zur Handlungshilfe

Anbieter:BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)

Gültigkeitsmerkmale

Gefährdungsart

  • Gefährdungsübergreifend

Branche

  • (10.6) Mahl- und Schälmühlen, Herstellung von Stärke und Stärkeerzeugnissen

Tätigkeit / Arbeitsplatz

  • Mühlenbetriebe

Bearbeitungsdatum 14.01.2016
Für Kleinbetriebe empfohlen

Zur Handlungshilfe

  • Fragebogen
  • Verfügbar als... Druckschrift, Download
  • Für Mitgliedsbetriebe kostenfrei
  • Verfügbar in... deutsch

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