Das Merkblatt behandelt rechtliche Grundlagen zum Kauf und Betrieb von Spritzgießmaschinen. Es gibt grundlegende Hinweise zu deren Betrieb. Das Merkblatt beinhaltet einen umfangreichen Gefährdungskatalog. Auf rund 40 Seiten werden mögliche Gefährdungen und Schutzmaßnahmen zum Betreiben von Spritzgießmaschinen behandelt.
Nutzungshinweise
- Vollständigkeit
Die Handlungshilfen stellen Muster-Gefährdungsbeurteilungen dar. In den Handlungshilfen sind die häufig anzutreffenden Gefährdungen und eventuell möglichen Maßnahmen genannt. Grundsätzlich kann keine Vollständigkeit vorausgesetzt werden. Die Gefährdungsbeurteilung muss immer um betriebsspezifische Aspekte ergänzt werden. Das heißt, die in der Datenbank angebotenen Handlungshilfen sind als unterstützende, nicht aber die Gefährdungsbeurteilung ersetzende Instrumente, anzusehen. - Vor-Ort-Betrachtung
Die Handlungshilfen können die Vor-Ort-Betrachtung im Unternehmen nicht ersetzen, da die hier beispielhaft betrachteten Betriebszustände betriebliche Besonderheiten nicht oder nur zum Teil berücksichtigen können. Es ist daher immer zu prüfen, ob die Aussagen auf die jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten übertragen werden können und ob gegebenenfalls zusätzliche Gefährdungen relevant sind. Sollten zusätzliche Gefährdungen vorhanden sein, so sind die Handlungshilfen entsprechend zu ergänzen. - Risikobewertung
Die Risikobewertung führt der Arbeitgeber beziehungsweise die für die Gefährdungsbeurteilung verantwortliche Person durch. In den Handlungsanleitungen sind nur Muster-Vorschläge genannt. Auch bei der Risikobewertung sind immer die betrieblichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. - Handlungsbedarf
Der Handlungsbedarf wird durch das im Unternehmen akzeptierte Risiko bestimmt. Dieses legt in erster Linie der Arbeitgeber beziehungsweise die verantwortliche Person fest. Dabei sind Gesetze, Verordnungen und Vorschriften einzuhalten. - Dynamischer Prozess
Arbeitsschutz im Betrieb unterliegt als dynamischer Prozess einem ständigen Wandel. Daher ist auch die Gefährdungsbeurteilung zu aktualisieren. Sie ist spätestens anzupassen, wenn sich die betrieblichen Gegebenheiten, Erkenntnisse, Technologien, Stand der Technik usw. ändern. -
Dokumentation
Eine bestimmte Form der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung ist nicht vorgeschrieben. Entsprechend dem Arbeitsschutzgesetz muss die Dokumentation mindesten die folgenden Punkte enthalten:- Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG,
- festgelegte Maßnahmen des Arbeitsschutzes (§ 3 Abs. 1 ArbSchG),
- Ergebnis der Überprüfung der Wirksamkeit der Arbeitsschutzmaßnahmen (§ 3 Abs. 1 Satz 2 ArbSchG)
Die vorliegenden Handlungshilfen können in angepasster Form als Dokumentation genutzt werden.
Das Merkblatt richtet sich in erste Linie an Verantwortliche in Unternehmen als Betreiber von Spritzgießmaschinen, aber auch an Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Beschaffende, Umrüstende, Anlagenplaner, Wartungspersonal, Einrichter/innen, Werkstattmeister/innen, Maschinenbediener/innen.
Inhalt
Das Merkblatt behandelt rechtliche Grundlagen zum Kauf und Betrieb von Spritzgießmaschinen. Es gibt grundlegende Hinweise zu deren Betrieb. Das Merkblatt beinhaltet einen umfangreichen Gefährdungskatalog. Auf rund 40 Seiten werden mögliche Gefährdungen und Schutzmaßnahmen zum Betreiben von Spritzgießmaschinen behandelt.
Änderung Neuauflage
Das Merkblatt musste an den Stand der Technik angepasst werden. Die Vorfassung war kurz nach erstmaligem Inkrafttreten der Maschinenrichtlinie erschienen und berücksichtigte die entsprechenden Vorschriften nicht angemessen und umfassend. Außerdem hat sich im Bereich der einschlägigen nationalen Gesetzgebung, zu Maschinen- und Produktsicherheit einiges geändert, was berücksichtigt wurde.
Anbieter:BG Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI)
Gültigkeitsmerkmale
Gefährdungsart
- Gefährdungsübergreifend
Branche
- (22) Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren
- (20) Herstellung von chemischen Erzeugnissen
- (31) Herstellung von Möbeln
- (29) Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen
- (32) Herstellung von sonstigen Waren
Bearbeitungsdatum
11.09.2015
Für Kleinbetriebe empfohlen