Die neue Reihe „kurz & bündig“ (KB) bereitet wichtige Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzthemen leicht verständlich auf und erklärt die geeigneten Arbeitsschutzprinzipien auf anschauliche Weise. KBs richten sich in erster Linie an Personen, die sich einen schnellen Überblick über ein Thema verschaffen wollen. Das KB 005 gibt Informationen über die damaligen Einsatzgebiete von Asbest, über durch Asbest ausgelöste Krankheiten sowie über das typische Aussehen asbesthaltiger Bodenbeläge. Daneben wird das Vorgehen bei Asbestverdacht und bei Bestätigung dieses Verdachts beschrieben.
Nutzungshinweise
- Vollständigkeit
Die Handlungshilfen stellen Muster-Gefährdungsbeurteilungen dar. In den Handlungshilfen sind die häufig anzutreffenden Gefährdungen und eventuell möglichen Maßnahmen genannt. Grundsätzlich kann keine Vollständigkeit vorausgesetzt werden. Die Gefährdungsbeurteilung muss immer um betriebsspezifische Aspekte ergänzt werden. Das heißt, die in der Datenbank angebotenen Handlungshilfen sind als unterstützende, nicht aber die Gefährdungsbeurteilung ersetzende Instrumente, anzusehen. - Vor-Ort-Betrachtung
Die Handlungshilfen können die Vor-Ort-Betrachtung im Unternehmen nicht ersetzen, da die hier beispielhaft betrachteten Betriebszustände betriebliche Besonderheiten nicht oder nur zum Teil berücksichtigen können. Es ist daher immer zu prüfen, ob die Aussagen auf die jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten übertragen werden können und ob gegebenenfalls zusätzliche Gefährdungen relevant sind. Sollten zusätzliche Gefährdungen vorhanden sein, so sind die Handlungshilfen entsprechend zu ergänzen. - Risikobewertung
Die Risikobewertung führt der Arbeitgeber beziehungsweise die für die Gefährdungsbeurteilung verantwortliche Person durch. In den Handlungsanleitungen sind nur Muster-Vorschläge genannt. Auch bei der Risikobewertung sind immer die betrieblichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. - Handlungsbedarf
Der Handlungsbedarf wird durch das im Unternehmen akzeptierte Risiko bestimmt. Dieses legt in erster Linie der Arbeitgeber beziehungsweise die verantwortliche Person fest. Dabei sind Gesetze, Verordnungen und Vorschriften einzuhalten. - Dynamischer Prozess
Arbeitsschutz im Betrieb unterliegt als dynamischer Prozess einem ständigen Wandel. Daher ist auch die Gefährdungsbeurteilung zu aktualisieren. Sie ist spätestens anzupassen, wenn sich die betrieblichen Gegebenheiten, Erkenntnisse, Technologien, Stand der Technik usw. ändern. -
Dokumentation
Eine bestimmte Form der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung ist nicht vorgeschrieben. Entsprechend dem Arbeitsschutzgesetz muss die Dokumentation mindesten die folgenden Punkte enthalten:- Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG,
- festgelegte Maßnahmen des Arbeitsschutzes (§ 3 Abs. 1 ArbSchG),
- Ergebnis der Überprüfung der Wirksamkeit der Arbeitsschutzmaßnahmen (§ 3 Abs. 1 Satz 2 ArbSchG)
Die vorliegenden Handlungshilfen können in angepasster Form als Dokumentation genutzt werden.
Die neue Reihe „kurz & bündig“ (KB) bereitet wichtige Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzthemen leicht verständlich auf und erklärt die geeigneten Arbeitsschutzprinzipien auf anschauliche Weise. KBs richten sich in erster Linie an Personen, die sich einen schnellen Überblick über ein Thema verschaffen wollen. Gerade in kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) liegt die Organisation von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit oft allein in der Hand des Unternehmers oder der Unternehmerin. Im Gegensatz zu den Merkblättern, die oft sehr detaillierte Inhalte vermitteln und eine umfassende Gefährdungsbeurteilung ermöglichen, wird in den KBs bewusst auf Inhalte verzichtet, die in kleineren Unternehmen keine Relevanz haben. Wird beim Durchlesen deutlich, dass die Gefährdungen im eigenen Betrieb über den behandelten Inhalt hinausgehen, kann auf ergänzende Schriften zurückgegriffen werden. Hierzu sind in allen KBs weiterführende Informationen genannt. Das KB 005 gibt Informationen über die damaligen Einsatzgebiete von Asbest, über durch Asbest ausgelöste Krankheiten sowie über das typische Aussehen asbesthaltiger Bodenbeläge. Daneben wird das Vorgehen bei Asbestverdacht und bei Bestätigung dieses Verdachts beschrieben und mit einem Schaubild verdeutlicht.
Anbieter:BG Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI)
Gültigkeitsmerkmale
Gefährdungsart
- Arbeiten mit Gefahrstoffen
Branche
- (B) BERGBAU UND GEWINNUNG VON STEINEN UND ERDEN
- (F) BAUGEWERBE/BAU
- (L) GRUNDSTÜCKS- UND WOHNUNGSWESEN
- (C) VERARBEITENDES GEWERBE/HERSTELLUNG VON WAREN
Tätigkeit / Arbeitsplatz
- Asbest
Bearbeitungsdatum
01.11.2019
Für Kleinbetriebe empfohlen