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Um die Gefährdungsbeurteilung für das Gebäudemanagement durchzuführen, stellt die BG BAU auf der CD-ROM "Gefährdungsbeurteilung - Handlungshilfen 2015" bzw. in der Version "Handlungshilfen zur Gefährdungsbeurteilung online" eine Vorauswahl wichtiger Themenbereiche für dieses Gewerk zur Verfügung. Nach Tätigkeiten orientiert können vor der konkreten betrieblichen Arbeitssituation mögliche Gefährdungen, auch durch psychische Belastungen, bereits durch Planung und Arbeitsvorbereitung ausgeschlossen werden. Die betriebliche Gefährdungsbeurteilung kann durch Ergänzungen aus insgesamt 34 Gewerken und dienstleistungsnahen Tätigkeitsfeldern, die in der Handlungshilfe enthalten sind, passgenau auf den Betrieb abgestimmt werden.
Dokumentation
Eine bestimmte Form der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung ist nicht vorgeschrieben. Entsprechend dem Arbeitsschutzgesetz muss die Dokumentation mindesten die folgenden Punkte enthalten:
Die vorliegenden Handlungshilfen können in angepasster Form als Dokumentation genutzt werden.
Die Gefährdungsbeurteilung für das Gebäudemanagement erreicht man durch Auswahl auf der Startseite der CD ROM oder der Online-Version:
Wenn speziell die Gefährdungen durch Faktoren, die zu psychischen Fehlbeanspruchungen führen können, bearbeitet werden sollen, sind im Teil "Organisation im Betrieb" die Auswahlbögen mit den Themen
mit zu bearbeiten. Bei Bedarf ist der Teil „Organisation Baustelle/Objekt“ ebenfalls für die Beurteilung psychischer Faktoren mit heranzuziehen.
Ergänzend zu den Gefährdungsbeurteilungen bieten CD-ROM und Online-Version den Unternehmen eine Fülle von interaktiven Arbeitshilfen und Instrumenten, mit deren Hilfe sie die gesetzlichen Pflichten selbst und ohne großen Aufwand oder zusätzliche Beratung umsetzen können.
Die Unternehmen finden alle notwendigen Arbeitsschutzformulare, Betriebsanweisungen, VOB- und VOL-Musterbriefe sowie alle notwendigen Vorschriften im Volltext.
Darüber hinaus sind alle Fachbegriffe mit Bildern und Grafiken oder durch einfache Texte erklärt.
Anbieter: BG der Bauwirtschaft (BG BAU)
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© Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin