Um die Gefährdungsbeurteilung für Dekorationsarbeiten durchzuführen, stellt die BG BAU auf der CD-ROM "Gefährdungsbeurteilung - Handlungshilfen 2015" bzw. in der Version "Handlungshilfen zur Gefährdungsbeurteilung online" eine Vorauswahl wichtiger Themenbereiche für dieses Gewerk zur Verfügung. Nach Tätigkeiten orientiert können vor der konkreten betrieblichen Arbeitssituation mögliche Gefährdungen, auch durch psychische Belastungen, bereits durch Planung und Arbeitsvorbereitung ausgeschlossen werden. Die betriebliche Gefährdungsbeurteilung kann durch Ergänzungen aus insgesamt 34 Gewerken, bau- und dienstleistungsnahen Tätigkeitsfeldern, die in der Handlungshilfe enthalten sind, passgenau auf den Betrieb abgestimmt werden.
Nutzungshinweise
- Vollständigkeit
Die Handlungshilfen stellen Muster-Gefährdungsbeurteilungen dar. In den Handlungshilfen sind die häufig anzutreffenden Gefährdungen und eventuell möglichen Maßnahmen genannt. Grundsätzlich kann keine Vollständigkeit vorausgesetzt werden. Die Gefährdungsbeurteilung muss immer um betriebsspezifische Aspekte ergänzt werden. Das heißt, die in der Datenbank angebotenen Handlungshilfen sind als unterstützende, nicht aber die Gefährdungsbeurteilung ersetzende Instrumente, anzusehen. - Vor-Ort-Betrachtung
Die Handlungshilfen können die Vor-Ort-Betrachtung im Unternehmen nicht ersetzen, da die hier beispielhaft betrachteten Betriebszustände betriebliche Besonderheiten nicht oder nur zum Teil berücksichtigen können. Es ist daher immer zu prüfen, ob die Aussagen auf die jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten übertragen werden können und ob gegebenenfalls zusätzliche Gefährdungen relevant sind. Sollten zusätzliche Gefährdungen vorhanden sein, so sind die Handlungshilfen entsprechend zu ergänzen. - Risikobewertung
Die Risikobewertung führt der Arbeitgeber beziehungsweise die für die Gefährdungsbeurteilung verantwortliche Person durch. In den Handlungsanleitungen sind nur Muster-Vorschläge genannt. Auch bei der Risikobewertung sind immer die betrieblichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. - Handlungsbedarf
Der Handlungsbedarf wird durch das im Unternehmen akzeptierte Risiko bestimmt. Dieses legt in erster Linie der Arbeitgeber beziehungsweise die verantwortliche Person fest. Dabei sind Gesetze, Verordnungen und Vorschriften einzuhalten. - Dynamischer Prozess
Arbeitsschutz im Betrieb unterliegt als dynamischer Prozess einem ständigen Wandel. Daher ist auch die Gefährdungsbeurteilung zu aktualisieren. Sie ist spätestens anzupassen, wenn sich die betrieblichen Gegebenheiten, Erkenntnisse, Technologien, Stand der Technik usw. ändern. -
Dokumentation
Eine bestimmte Form der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung ist nicht vorgeschrieben. Entsprechend dem Arbeitsschutzgesetz muss die Dokumentation mindesten die folgenden Punkte enthalten:- Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG,
- festgelegte Maßnahmen des Arbeitsschutzes (§ 3 Abs. 1 ArbSchG),
- Ergebnis der Überprüfung der Wirksamkeit der Arbeitsschutzmaßnahmen (§ 3 Abs. 1 Satz 2 ArbSchG)
Die vorliegenden Handlungshilfen können in angepasster Form als Dokumentation genutzt werden.
Die Gefährdungsbeurteilung für Dekorationsarbeiten erreicht man durch Auswahl auf der Startseite der CD ROM oder der Online-Version:
Wenn speziell die Gefährdungen durch Faktoren, die zu psychischen Fehlbeanspruchungen führen können, bearbeitet werden sollen, sind im Teil "Organisation im Betrieb" die Auswahlbögen mit den Themen
- Klare Zielsetzungen,
- Erfolgreich führen,
- Wirkungsvolle Arbeitsorganisation,
- Leistungsfördernder Personaleinsatz,
- Information und Kommunikation,
- Effektive Beschaffung und
- störungsfreier Technikeinsatz
mit zu bearbeiten. Bei Bedarf ist der Teil „Organisation Baustelle/Objekt“ ebenfalls für die Beurteilung psychischer Faktoren mit heranzuziehen.
Ergänzend zu den Gefährdungsbeurteilungen bieten CD-ROM und Online-Version den Unternehmen eine Fülle von interaktiven Arbeitshilfen und Instrumenten, mit deren Hilfe sie die gesetzlichen Pflichten selbst und ohne großen Aufwand oder zusätzliche Beratung umsetzen können.
Die Unternehmen finden alle notwendigen Arbeitsschutzformulare, Betriebsanweisungen, VOB- und VOL-Musterbriefe sowie alle notwendigen Vorschriften im Volltext.
Darüber hinaus sind alle Fachbegriffe mit Bildern und Grafiken oder durch einfache Texte erklärt.
Anbieter:BG der Bauwirtschaft (BG BAU)
Gültigkeitsmerkmale
Gefährdungsart
- Gefährdungsübergreifend
Branche
- (F) BAUGEWERBE/BAU
- (43.33) Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei, Tapeziererei
- (43.3) Sonstiger Ausbau
- (43) Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe
Tätigkeit / Arbeitsplatz
- Raumausstatter
- Dekorateur
Bearbeitungsdatum
24.10.2014
Für Kleinbetriebe empfohlen